Board of Appeal-Entscheidung zum Umfang der Expositions- und Risikobewertung in REACH-Registrierungsdossiers

05.07.2016

Das Board of Appeal (BoA) hat mit Datum 28. Juni 2016 eine Entscheidung getroffen in einem Streit um die Interpretation von Art. 14 von REACH: muss für eine Substanz, die bezüglich gesundheitlicher Wirkungen, aber nicht bezüglich Gefahren für die Umwelt nach CLP-Verordnung eingestuft ist, eine Umweltexpositionsbewertung und –risikocharakterisierung im Registrierungsdossier vorgenommen werden? Die BASF AG hatte die Interpretation der ECHA, die diese Frage mit Ja beantwortet hatte, 2014 vor dem Board of Appeal angefochten. Das BoA hat nun der ECHA Recht gegeben, die Firma muss die entsprechenden Teile des Stoffsicherheitsberichtes nachliefern.