Einreichung von Notfallinformation gemäß Art. 45 CLP – neue Regulierung wird erwartet

02.06.2016

Die EU-weite Harmonisierung zur Bereitstellung von Notfallinformationen für als gefährlich eingestufte Gemische (z. B. manche Reinigungsmittel, Farben, Klebstoffe) ist im Artikel 45(4) der CLP Verordnung verankert. Die EU Kommission ist derzeit dabei einen Gesetzesentwurf zu verabschieden. Die neue Verordnung unter Art. 45 CLP wird im Herbst 2016 erwartet und soll Ende des Jahres in Kraft treten.

Importeure und nachgeschaltete Anwender, die Gemisch vermarkten, welche bezüglich physikalischer Gefahren oder Gefahren für die menschliche Gesundheit eingestuft sind, werden dazu verpflichtet Informationen an Poison Centres einzureichen. Im Vergiftungsnotfall kann so über die Poison Centers schnell Hilfe geleistet werden.

Zukünftig (genauer Termin steht noch nicht fest) müssen Informationen über ein online-basiertes XML-Reporting-Format eingereicht werden. Gefordert sind Angaben zur Zusammensetzung des Gemisches (Identität und Konzentrationsbereiche von Inhaltsstoffen) und Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt wie Einstufungshinweise und Kontaktangaben. Ende 2016 wird ein neues Produktkategorisierungssystem implementiert und ein Tool zur Generierung von Unique formula identifiers (UFI) erstellt werden, um die einfache Identifizierung von Produkten zu ermöglichen. Der UFI-Code muss auf dem Etikett des Produktes stehen.

Für weitergehende Informationen, wenden Sie sich bitte an Marie-Léonie Bohlen.