Klarstellung bezüglich Testanforderungen an Kosmetikinhaltsstoffe unter REACH

17.11.2014

In einer vor kurzem erfolgten Mitteilung hat ECHA eine Klarstellung bezüglich der Testanforderungen an Kosmetikinhaltsstoffe unter REACH veröffentlicht. Danach sind trotz des Testverbots der Kosmetik-Verordnung für alle die menschliche Gesundheit von Arbeitern betreffenden Endpunkte Daten erforderlich. In der Konsequenz werden sich damit die Testanforderungen an Kosmetikinhaltsstoffe kaum von denen anderer REACH-Substanzen des gleichen Tonnagebands unterscheiden. Weitere Details finden Sie hier.