Notifizierung an EU Vergiftungszentralen – Vorbereitungen nehmen Fahrt auf!

02.11.2017

Im Mai 2017 ist die Verordnung (EU) 2017/542 als Annex VIII zur bestehenden CLP Verordnung verabschiedet worden. Durch die neue Verordnung werden Importeure und nachgeschaltete Anwender dazu verpflichtet, humantoxikologisch eingestufte Gemische an EU Poison Centres zu melden. Für die Meldung wird derzeit ein harmonisiertes Poison Centres Notification (PCN) format entwickelt sowie ein Tool zu Generierung eines Unique Formula Identifiers (UFI). Das PCN-Format soll Anfang 2018 bereitgestellt werden. Erste Deadline zur Notifizierung von gefährlichen Gemischen für Verbraucheranwendungen ist der 1. Januar 2020.

Bei Fragen zu den Notifizierungenspflichten, wenden Sie sich an uns!