Toxikologische Bewertung von Innenraumschadstoffen

04.09.2017

Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA- FKZ 3716622053) führt FoBiG die toxikologische Bewertung von C4-C8 Alkanen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten (RW-II und RW-I) durch. In diese Stoffgruppe gehören zum Beispiel Pentane, n-Hexan, Cyclohexan und Octane. FoBiG hat durch die Anpassung auf deutsches Arbeitsrecht und die in 2014 durchgeführte Aktualisierung der RCP-Methodik (RCP = reciprocal calculation procedure) zur Bewertung von Lösemittelkohlenwasserstoffgemischen am Arbeitsplatz bereits umfangreiche Erfahrung mit den zu bewertenden Einzelstoffen und Gemischen. Die Bewertung der C4-C8-Alkane ist nötig, da sie laut Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) in der letzten Zeit vermehrt in der Innenraumluft nachgewiesen werden. Verschiedene Vertreter der Stoffgruppe werden beispielsweise als Lösemittel in Lacken, Harzen und Fleckentferner im Innenraumbereich eingesetzt. Auch Lampenöle und Emissionen aus Feuerstätten kommen als Emissionsquellen in Frage.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fritz Kalberlah