Änderungen der Informationsanforderungen unter REACH

02.05.2022

Innerhalb von kurzer Zeit wurden zwei EU-Verordnungen verabschiedet, die beide Änderungen bei den Informationsanforderungen der REACH Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006) herbeiführen. Die Verordnung (EU) 2021/979 vom 17. Juni 2021 gilt bereits seit dem 8. Januar 2022. Verordnung (EU) 2022/477 vom 24. März 2022 wird ab dem 14. Oktober 2022 gültig sein. Beide Verordnungen betreffen Änderungen in den REACH Annexen. ECHA plant, entsprechende Leitliniendokumente in der zweiten Hälfte 2022 zu updaten. Registranden sind aufgefordert, ihre Registrierungen entsprechend zu überarbeiten.

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