Am 20. April 2023 ist der delegierte Rechtsakt zur Änderung der für Europa geltenden CLP-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2023/707) zur Einführung neuer Gefahrenklassen in Kraft getreten. Zukünftig müssen Stoffe und Gemische hinsichtlich folgender Eigenschaften bewertet werden:
Ab 1. Mai 2025 müssen alle ab diesem Zeitpunkt neu in den Verkehr gebrachten Stoffe nach den neuen Vorschriften gekennzeichnet werden. Für alle vor dem 1. Mai 2025 auf dem Markt erschienen Stoffe gilt dies ab dem 1. November 2026. Auch wenn diese gesetzlichen Fristen zur Kennzeichnung ausreichend lang erscheinen, empfehlen wir Firmen, frühzeitig das Stoffportfolio zu sichten und zu priorisieren, da die Bewertungsschritte umfangreich und aufwändig sind.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen und Aufgaben in diesem Zusammenhang.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: