Seit einigen Jahren arbeitet die Europäische Kommission daran, Emissionen aus Bauprodukten einheitlich bewerten zu lassen, um europaweit einheitliche und tragfähige Kriterien für den Verbraucherschutz bereitstellen zu können. Zu diesem Zweck werden Werte des "lowest concentration of interest" oder kurz EU-LCI-Werte abgeleitet. Wie berichtet war FoBiG bereits in der Vergangenheit immer wieder bei der Ableitung dieser Werte beteiligt. Nun ist wieder ein neuer Bericht erschienen, in dem fünf Stoffe begutachtet wurden: 2,6-Di-tert-butyl-4-Methylphenol (BHT), Benzylalkohol, Dipropylenglycolmethylether (DPGME), n-Butylacrylat und 2-Ethylhexylacrylat. Die Beiträge von FoBiG beziehen sich auf Benzylalkohol und DPGME. Das Ergebnis ist hier veröffentlicht.
Weitere Hintergrundinformationen zu EU-LCI-Werten finden sich auch beim UBA.