Ab 31. Dezember 2025 können die „Mitteilungen der Absicht“ (Notification of Interest, NoI) für die EUPL bei der ECHA eingereicht werden. Diese sind die Voraussetzung für einen späteren Antrag zur Aufnahme eines Stoffes in die Positivliste oder zur Einreichung eines Überprüfungsantrags rechtzeitig vor dem Ablaufdatum für bereits gelistete Stoffe. Die NoI bietet Ihnen u.a. die Möglichkeit, Partner für einen gemeinsamen Antrag zu identifizieren. Wir bereiten gerade die NoIs für mehrere Kunden vor und unterstützen auch Sie gerne bei allen Fragen rund um die EUPL sowie der technischen Umsetzung mit Hilfe der IUCLID Software.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: