Materialien, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Zur Herstellung dieser Materialien dürfen daher nur Substanzen (als Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile) verwendet werden, die auf den entsprechenden Positivlisten stehen. Im April 2024 wurden gemäß der Anforderungen nach Paragraph 11 der Trinkwasserrichtlinie die Rechtsakte zur Festlegung der Positivlisten, der Informationsanforderungen und des Verwaltungsverfahrens zur Aktualisierung der europäischen Positivliste veröffentlicht. Ab Ende 2025 wird es möglich sein, die ECHA über die Absicht zu informieren, Änderungen an den europäischen Positivlisten vorzuschlagen. Ab Ende 2026 können Anträge auf Änderung (einschließlich Anträge zur Ergänzung oder Streichung) der europäischen Positivlisten bei der ECHA eingereicht werden. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen, der Erstellung der Anträge und der Planung für zukünftige Anträge.
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