Vorschlag der ECHA für eine EU-weite Beschränkung von Chrom(VI)-Stoffen

26.05.2025

Am 29. April veröffentlichte die ECHA auf ihrer Website den erwarteten Vorschlag zur Beschränkung von Chromaten.

Die ECHA schlägt ein EU-weites Verbot von Cr(VI)-Stoffen vor, mit Ausnahme der folgenden Verwendungskategorien (UC), sofern sie die festgelegten Grenzwerte für die Exposition von Arbeitern und für Umweltemissionen einhalten:

UC 1 - Formulierung von Gemischen
UC 2 - Galvanisierung von Kunststoffsubstraten
UC 3 - Galvanisierung von Metallsubstraten
UC 4 - Verwendung von Grundierungen und anderen fest-flüssig Dispersionen
UC 5 - Andere Oberflächenbehandlungen
UC 6 - Funktionelle Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel

Dem Vorschlag zufolge soll eine Beschränkung gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung im Jahr 2028 in Kraft treten, wobei eine einheitliche Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen ist.

Die vorgeschlagene Beschränkung wird Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein, die voraussichtlich am 18. Juni 2025 beginnt und sechs Monate dauern wird. Während der öffentlichen Konsultation können alle betroffenen Interessenvertreter ihren Beitrag leisten.

Wir raten allen betroffenen Akteuren, den Umfang und die Bedingungen des Beschränkungsvorschlags zu überprüfen und dessen Auswirkungen auf ihre eigenen Aktivitäten zu untersuchen.

Wenn Sie Unterstützung benötigen bei der Analyse der Auswirkungen des Beschränkungsvorschlags auf Ihr Unternehmen, bei der Einreichung eines aussagekräftigen Kommentars während der öffentlichen Konsultation oder bei anderen Herausforderungen, die sich aus dem Beschränkungsvorschlag ergeben, steht FoBiG Ihnen gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: