Hintergrundinformationen zur Nutzung von Kreosot in Holzschutzmitteln und möglicher Alternativen veröffentlicht

03.08.2015

Seit 1. Mai 2013 dürfen in Deutschland nur noch kreosothaltige Holzschutzmittel verwendet werden, für die eine Zulassung beantragt wurde. In einem vom Umweltbundesamt geförderten Projekt hat FoBiG im Jahr 2013 die Verwendung kreosothaltiger Holzschutzmittel sowie mögliche Alternativen analysiert. Der Projektbericht wurde nun vom Umweltbundesamt als deutsche Fassung mit englischem Abstrakt online gestellt.

Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich bitte an Martin Hassauer oder Ulrike Schuhmacher-Wolz.