Am 5. Januar 2016 trat eine neue Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission in Kraft (Verordnung (EU) Nr. 2016/9), die die gemeinsame Nutzung von Daten für REACH-Registrierungen regelt. Pflichten und Rechte von Datenbesitzern und Firmen, die diese für Registrierungsdossiers brauchen, die Zusammenarbeit in den SIEFs („substance information exchange fora“) und die Kostenteilung werden damit genauer festgelegt. Das Prinzip „Ein Stoff, eine Registrierung“ wird bestätigt. Diese Festlegungen sind insbesondere auch für Firmen wichtig, die zur Frist 2018 erstmals Registrierungsdossiers abgeben müssen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Klaus Schneider.