Die Erfüllung von Informationsanforderungen unter REACH ist für einige Arten von Stoffen mitunter schwierig. Dies trifft in besonderem Maße auch für kohlenstoffbasierte Nanomaterialien, wie beispielsweise Multi-Walled Carbon Nanotubes (MWCNTs) zu. FoBiG hat zusammen mit TSafeE GmbH und TSafeG Co. Ltd. sowie weiteren Kolleginnen und Kollegen die Problematik in zwei Beiträgen für die Zeitschrift Environmental Sciences Nano beschrieben: zum einen für ausgewählte Aspekte des Umweltverhaltens und zum anderen für in vitro-Testung auf Augenreizung, Hautsensibilisierung sowie Genmutationen in Säugerzellen. Die Beiträge stellen die Herausforderungen sowie mögliche Lösungsansätze dar, adäquate Daten für die betrachteten Endpunkte im regulatorischen Kontext zu generieren.
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Wir trauern um unsere ehemalige Mitarbeiterin Gabriele Häffner, die am 24. März ganz plötzlich und unerwartet verstorben ist.
Wir verlieren eine langjährige Kollegin, Freundin und liebe Weggefährtin. Gabriele war seit Beginn Teil von FoBiG und hat unsere Firma vom Sekretariat aus mitgestaltet und immer herzlich begleitet. Wir sind dankbar, dass sie so lange ein Teil von FoBiG war.
Die Exposition von Verbrauchern und Verbraucherinnen gegenüber Chemikalien wird in der EU derzeit für verschiedene Produkte separat bewertet, ohne die Exposition aus verschiedenen Quellen zu aggregieren. Eine neue Studie, die von FoBiG gemeinsam mit Clariant durchgeführt wurde, entwickelt eine Methode zur aggregierten Bewertung der Verbraucherexposition, mit der die Exposition von sieben Bevölkerungsgruppen über alle Expositionswege bewertet wird. Zur Berücksichtigung populationsspezifischer Unterschiede werden körpergewichtsnormierte Eingabewerte für wichtige Parameter verwendet. Die Studie demonstriert die Machbarkeit der Methodik, indem sie die Exposition der Verbraucher gegenüber dem Antioxidans Hostanox® O 3 über Lebensmittel, Trinkwasser, Textilien und definierte Verbraucheranwendungen bewertet. Diese Studie kann als Grundlage für die Weiterentwicklung von Methoden zur aggregierten Expositions- und Risikobewertung im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften dienen.
Karin Heine stellt am 18.03 das Poster mit dem Titel „Practical approach to dermal risk assessment for seven reprotoxic substances contained in epoxy resin systems“ vor. Sieben Reaktivverdünner aus Epoxidharzsystemen wurden kürzlich anhand neuer Testergebnisse als reproduktionstoxisch eingestuft (Repro. 1B). Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung (§ 10a GefStoffV) besagen, dass nun auch für reproduktionstoxische Stoffe ein Expositionsverzeichnis zu führen ist, sofern sich aus der Exposition eine Gefährdung der Gesundheit ergibt. Um die Gefährdung nach dermaler Exposition der ebenfalls hautsensibilisierenden Stoffe einzuschätzen, wurde eine Abschätzung der Hautresorption für die sieben Substanzen und der sich daraus ergebenden Gesundheitsgefährdung durchgeführt. Diese Arbeit wurde im Rahmen der Unterstützung für den Arbeitskreis Epoxidharz-Inhaltsstoffe durchgeführt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und interessante Diskussionen.
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Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und grüßen mit einem Blick in den Park vor unserem Bürogebäude. Wie die Platane dort entwickelt sich FoBiG weiter - und bleibt sich dabei treu. Mitte des Jahres hat Jan Oltmanns die Geschäftsführung an die langjährigen Mitarbeiterinnen Karin Heine und Eva Kaiser übergeben; Jan Oltmanns bleibt uns als erfahrener Wissenschaftler weiterhin erhalten. Mit diesem Wechsel sichern wir aktiv auch für die Zukunft FoBiGs bewährte Arbeitsweise. Zum gleichen Zeitpunkt schied Klaus Schneider als Gesellschafter unserer GmbH aus. Jedoch konnten wir Anne Bierwisch, Henrike Berkefeld, Melanie Macherey, Stephanie Kraft und Aileen Fiand als neue Gesellschafterinnen gewinnen. Sie drücken damit ihre Absicht aus, langfristig unsere Firma mitgestalten zu wollen. Wir freuen uns auf unsere neuen Rollen und auf aufregende Projekte 2026 und wünschen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ab 31. Dezember 2025 können die „Mitteilungen der Absicht“ (Notification of Interest, NoI) für die EUPL bei der ECHA eingereicht werden. Diese sind die Voraussetzung für einen späteren Antrag zur Aufnahme eines Stoffes in die Positivliste oder zur Einreichung eines Überprüfungsantrags rechtzeitig vor dem Ablaufdatum für bereits gelistete Stoffe. Die NoI bietet Ihnen u.a. die Möglichkeit, Partner für einen gemeinsamen Antrag zu identifizieren. Wir bereiten gerade die NoIs für mehrere Kunden vor und unterstützen auch Sie gerne bei allen Fragen rund um die EUPL sowie der technischen Umsetzung mit Hilfe der IUCLID Software.
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Ende September wurden von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Inklusion) die Endberichte zu dem EU-Projekt „Studie zur Erhebung der neuesten Informationen über Stoffe zur Analyse der gesundheitlichen, sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen im Zusammenhang mit möglichen Änderungen der Richtlinie 2004/37/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken einer Exposition“ veröffentlicht.
Insgesamt handelt es sich um sechs Berichte:
Am Dienstag, 16. September 2025, präsentierten wir unser Poster (P27-20) mit dem Titel “Specific concentration limits (SCL) for carcinogens: time for a revision of the methodology and move to Benchmark Dose Modelling?”. Wir stellten den aktuellen Vorschlag für die überarbeitete Leitlinie zur Festlegung spezifischer Konzentrationsgrenzen für Kanzerogene vor und haben uns über interessante Diskussionen und den wissenschaftlichen Austausch mit allen Interessierten gefreut.
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Seit Mitte Juli 2025 haben unsere langjährigen Mitarbeiterinnen Karin Heine und Eva Kaiser die Geschäftsführung von Jan Oltmanns übernommen. Wir haben diesen Schritt seit Langem vorbereitet, so dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist. Herr Oltmanns verbleibt im Unternehmen und nimmt die Rolle des Prokuristen ein. Zum 1. August 2025 sind zudem Anne Bierwisch, Henrike Berkefeld, Aileen Fiand, Stephanie Kraft und Melanie Macherey als Gesellschafterinnen in die GmbH eingetreten, während Klaus Schneider diese gleichzeitig nach 33 Jahren verlassen hat. Somit sind nun 10 der 13 Mitarbeitenden Gesellschafter und Gesellschafterinnen von FoBiG.
Seit dem 27. Mai 2025 ist die IUCLID 6 Version 9.0.1 verfügbar. Mit dieser Version werden die Aktivitäten rund um die Positivlisten für Trinkwasserkontaktmaterialien starten. Anträge im Zusammenhang mit der EU-Positivliste für Trinkwasserkontaktmaterialien nach §11 der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) müssen vorab mittels einer sogenannten „Mitteilung der Absicht“ angekündigt werden. Diese Notifizierungen können ab Januar 2026 eingereicht werden. Sind Sie bereit für diesen Schritt? Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen, der Erstellung der notwendigen Unterlagen für Absichtserklärungen und auch für die anschließenden Anträge.
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Am 29. April veröffentlichte die ECHA auf ihrer Website den erwarteten Vorschlag zur Beschränkung von Chromaten.
Die ECHA schlägt ein EU-weites Verbot von Cr(VI)-Stoffen vor, mit Ausnahme der folgenden Verwendungskategorien (UC), sofern sie die festgelegten Grenzwerte für die Exposition von Arbeitern und für Umweltemissionen einhalten:
UC 1 - Formulierung von Gemischen
UC 2 - Galvanisierung von Kunststoffsubstraten
UC 3 - Galvanisierung von Metallsubstraten
UC 4 - Verwendung von Grundierungen und anderen fest-flüssig Dispersionen
UC 5 - Andere Oberflächenbehandlungen
UC 6 - Funktionelle Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel
Dem Vorschlag zufolge soll eine Beschränkung gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung im Jahr 2028 in Kraft treten, wobei eine einheitliche Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen ist.
Die vorgeschlagene Beschränkung wird Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein, die voraussichtlich am 18. Juni 2025 beginnt und sechs Monate dauern wird. Während der öffentlichen Konsultation können alle betroffenen Interessenvertreter ihren Beitrag leisten.
Wir raten allen betroffenen Akteuren, den Umfang und die Bedingungen des Beschränkungsvorschlags zu überprüfen und dessen Auswirkungen auf ihre eigenen Aktivitäten zu untersuchen.
Wenn Sie Unterstützung benötigen bei der Analyse der Auswirkungen des Beschränkungsvorschlags auf Ihr Unternehmen, bei der Einreichung eines aussagekräftigen Kommentars während der öffentlichen Konsultation oder bei anderen Herausforderungen, die sich aus dem Beschränkungsvorschlag ergeben, steht FoBiG Ihnen gerne zur Verfügung.
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FoBiG arbeitet an einem neuen Projekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). In der EU laufen aktuell große Anstrengungen, PFAS stärker zu regulieren, um langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt abzumildern. Die Bewertung einer möglichen PFAS-Exposition über die Raumluft ist aktuell nicht möglich, da noch keine Richtwerte für die Innenraumluft abgeleitet wurden. Ferner fehlen auch noch gesundheitsbasierte Beurteilungswerte (sogenannte NIK-Werte, NIK: niedrigste interessierende Konzentration) zur Bewertung einer möglichen PFAS-Emission aus Bauprodukten. Ziel des Projektes ist es deshalb, relevante in die Gasphase der Innenraumluft freigesetzte PFAS mittels Literaturrecherche zu identifizieren und zu bewerten.
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