Die von der Europäischen Kommission (Generaldirektion EUROSTAT) initiierte „REACH Baseline Study“ untersucht die Auswirkungen von REACH auf die durch Chemikalien verursachten Risiken sowie auf die zugrunde liegende Qualität der Daten. Die Studie zeichnet sich durch wiederholte Erhebungen im Abstand von jeweils 5 Jahren aus. FoBiG war von Anbeginn an der Methodenentwicklung und Durchführung der ersten Studie sowie an der ersten Aktualisierung nach 5 Jahren beteiligt. Wie in der Vergangenheit arbeitet ein Team von FoBiG, INERIS und DHI unter Federführung des Öko-Instituts Freiburg nun an der Aktualisierung nach 10 Jahren. Die Arbeiten werden von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU) finanziert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter Jan Oltmanns.
Am 5. Januar 2016 trat eine neue Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission in Kraft (Verordnung (EU) Nr. 2016/9), die die gemeinsame Nutzung von Daten für REACH-Registrierungen regelt. Pflichten und Rechte von Datenbesitzern und Firmen, die diese für Registrierungsdossiers brauchen, die Zusammenarbeit in den SIEFs („substance information exchange fora“) und die Kostenteilung werden damit genauer festgelegt. Das Prinzip „Ein Stoff, eine Registrierung“ wird bestätigt. Diese Festlegungen sind insbesondere auch für Firmen wichtig, die zur Frist 2018 erstmals Registrierungsdossiers abgeben müssen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Klaus Schneider.
Wir bedanken uns für die angenehme und fruchtbare Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünschen Ihnen/Euch beste Aussichten (nicht nur auf den Ilulissat Eisfjord), eine erholsame Weihnachtszeit und ein erfolgreiches Neues Jahr!
Ein Beitrag der FoBiG-Mitarbeiter Fritz Kalberlah und Karin Heine wurde in der Losenblattsammlung der WEKA-Praxislösungsreihe veröffentlicht (Welzbacher, Ulrich, Hrsg., Gefahrstoffe - 138. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung, Oktober 2015; ISBN: 978-3-8111-7730-7). Im Artikel geht es um den Vergleich zwischen rechtlich bindenden nationalen und internationalen Arbeitsplatzgrenzwerten (AGWs/OELs) und den „Derived No Effect Levels“ (DNELs) aus der europäischen Chemikaliengesetzgebung (REACH). Ein Fazit der Autoren ist, dass ca. 10 % der DNELs in ihre Schutzfunktion nicht ausreichend erscheinen. Unter Kenntnis dieser Unsicherheit können die DNELs in der Regel trotzdem ersatzweise zur Gefährdungsabschätzung herangezogen werden, sollte (noch) kein AGW/OEL vorliegen. Die Unterschiede der jeweiligen Ableitungsmethoden werden beschrieben. Es wurde festgestellt, dass einige OEL-Ableitungen auf veralteten Schlüsselstudien basieren und dass die Anwendung einer transparenten Bewertungsmethodik einen wichtigen Startpunkt für eine Harmonisierung der Grenzwerte darstellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter Karin Heine und Fritz Kalberlah!
Eine aktualisierte Version der Endpunkt-spezifischen Leitlinie R.7a enthält Neuerungen der Teststrategie bei der Bestimmung von haut- und augenreizenden Stoffen. Diese berücksichtigt umfassend die Anpassung verschiedener bereits bestehender OECD Testrichtlinien (in vivo: TG 404 (Haut); in vitro: TG 430 (TER), 431 (RHE), 435 (Durchbruchzeit), 439 (RHE)) bzw. die Veröffentlichung neuer Versuchsvorschriften (TG 491 (STE) und TG 492 (EpiOcular) vom Juli 2015. In der neu formulierten Leitlinie wird verstärkt darauf verwiesen, dass die Testung in vivo nur noch das letzte Mittel der Wahl darstellt und auch eine aktuell diskutierte Änderung der REACH-Verordnung soll die Stellung der in-vitro-Prüfungen zu diesen Endpunkten weiter stärken. Aktuell ist es mit Hilfe der validierten in-vitro-Tests möglich, eine Substanz durch Kombination verschiedener Prüfungen bezüglich ihrer korrosiven bzw. hautreizenden Wirkung einzustufen oder auch eine Nichteinstufung zu begründen. Für die Prüfung der Wirkung auf die Augen fehlt derzeit noch ein validiertes Prädiktionsmodell zur Einstufung in die Kategorie 2 als augenreizender Stoff nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Sollten Sie Fragen bezüglich einer Teststrategie im Bereich der Haut- und Augenreizung gemäß dem neuesten Stand der Entwicklung haben, wenden Sie sich an unsere Expertin Ulrike Schuhmacher-Wolz.
Lesen Sie demnächst mehr zu Neuerungen bei der Testung von hautsensibilisierenden Stoffeigenschaften!
Wir freuen uns sehr mitteilen zu können, dass unsere Kollegin Karin Heine die Abschlussprüfung zur Fachtoxikologin DGPT erfolgreich bestanden hat! Herzlichen Glückwunsch, Karin!
In einem Artikel für „Nachrichten aus der Chemie“, der Zeitschrift der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GdCh), beschreiben Klaus Schneider und Kollegen von RPA Ltd., Tom Persich und Panos Zarogiannis, ihre Erfahrungen mit der Erstellung von Zulassungsanträgen. Das FoBiG/RPA-Team hat in den letzten Jahren Zulassungsanträge für zahlreiche Annex-XIV-gelistete Stoffe für Firmen und Konsortien erarbeitet. Den Beitrag aus dem Heft 09/2015 finden Sie hier.
Mitte Juli 2015 erschien die zweite Ergänzungslieferung zu „Trinkwasser aktuell“, dem 2014 neu herausgegebenen Standardwerk mit rechtlichen, technischen und gesundheitlichen Informationen rund um das Thema Trinkwasser. Die aktuelle Ergänzungslieferung beinhaltet einen Beitrag der FoBiG Mitarbeiterin Ulrike Schuhmacher-Wolz zu „Arsen im Trinkwasser“. Weiterhin umfasst die Ergänzungslieferung u.a. Publikationen zu Nickel und Phosphat im Trinkwasser, sowie Beiträge zu Nebenprodukten aus der Desinfektion von Trinkwasser und Rückständen von Humanarzneimitteln und ihre Transformation in der Umwelt und bei der Wasseraufbereitung. „Trinkwasser aktuell“ wird vom Erich-Schmidt-Verlag herausgegeben. Weitere Informationen finden Sie hier. Oder senden Sie eine E-Mail an Ulrike Schuhmacher-Wolz.
Im Juni tagte die gemeinsame Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zur Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen und –kontaminanten (JECFA: Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) in Rom. Unser Geschäftsführer Klaus Schneider war eingeladen, als Experte an diesem 80. JECFA teilzunehmen und zur toxikologischen Bewertung von Pyrrolizidinalkaloiden und nicht-dioxinartigen polychlorierten Biphenylen beizutragen. Die Ergebnisse werden in den Publikationen von JECFA veröffentlicht werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Klaus Schneider.
Seit 1. Mai 2013 dürfen in Deutschland nur noch kreosothaltige Holzschutzmittel verwendet werden, für die eine Zulassung beantragt wurde. In einem vom Umweltbundesamt geförderten Projekt hat FoBiG im Jahr 2013 die Verwendung kreosothaltiger Holzschutzmittel sowie mögliche Alternativen analysiert. Der Projektbericht wurde nun vom Umweltbundesamt als deutsche Fassung mit englischem Abstrakt online gestellt.
Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich bitte an Martin Hassauer oder Ulrike Schuhmacher-Wolz.
ECHA’s Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) haben kürzlich ihre abschließende Stellungnahme zur industriellen Verwendung von Trichlorethen als Prozesschemikalie in der Caprolactam-Aufreinigung vorgelegt. Der Zulassungsantrag für diese Verwendung durch Grupa Azoty S.A., einer der größten Chemiefirmen Polens, wurde im August 2014 gestellt.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Kohlekraftwerke tragen relevant zu Emissionen von Quecksilber in die Umwelt bei. Vor diesem Hintergrund wurde von FoBiG im Auftrag von Greenpeace ein Gutachten erstellt, das die Bedeutung von Quecksilber für Mensch und Umwelt näher charakterisiert:
(1) Wir betrachten die Belastungsentwicklung (im Wesentlichen durch Verzehr von kontaminiertem Fisch durch den Menschen in Europa) über die jüngste Zeit und versuchen, einen Blick in die Zukunft zu werfen, (2) Wir vergleichen die Belastung mit Quecksilber mit den bestehenden Beurteilungswerten, (3) Wir ordnen die Schutzwirkung dieser Beurteilungswerte ein, (4) Wir diskutieren anhand der Hinweise auf Zusammenhänge zwischen Alzheimer-Erkrankung und Quecksilberbelastung die Unsicherheit der Beurteilungswerte und begründen die bestehende Besorgnis. (5) Wir geben zu bedenken, dass Quecksilber meist nur im Licht seiner Wirkung auf die Gesundheit des Menschen betrachtet wird, dass das Schwermetall jedoch auch gravierende Auswirkungen auf Lebewesen in der Umwelt hat, und wir versuchen diese Erkenntnisse zusammenfassend in einer Schlussfolgerung zu bewerten (mehr). Die Studie wurde im April 2015 abgeschlossen.
Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich gerne an Fritz Kalberlah.