Aktuelles

Wie jedes Jahr veranstaltet der AK Regulatorische Toxikologie der Gesellschaft für Toxikologie (GT) im Vorfeld der DGPT-Jahrestagung einen interessanten Advanced Course – diesmal zum Thema REACH. Anhand von konkreten Fällen aus der Praxis diskutieren Industrie- und Behördenvertreter mit den Teilnehmern Anforderungen an toxikologische Studien und Bewertungen. Hier finden sie das aktuelle Programm.

Aufgrund unterschiedlicher Aussagen der ECHA zur Anzahl der benötigten Pflanzenspezies für eine OECD 208-Studie („Terrestrial Plant Test: Seedling Emergence and Seedling Growth“) stellte FoBiG eine Anfrage beim nationalen REACH-Helpdesk. Die Antwort: um eine OECD 208-Studie als chronischer Bodentest anzuerkennen, sind mindestens 6 Pflanzenarten zu untersuchen. Mehr Informationen hierzu finden Sie here.

Im Auftrag der Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat FoBiG im Januar 2015 das Kühlschmierstoff-Komponenten Online-Informationssystem aktualisiert. In dem Online-System finden sich nach dieser Aktualisierung Information zu mehr als 370 KSS-Komponenten und für knapp 60 dieser Substanzen liegen weitergehende Informationen in Form von Formblättern vor. Die neue Version enthält die Informationen der im Dezember 2014 verabschiedeten VKIS-VSI-IGM-Stoffliste für Kühlschmierstoffe nach DIN 51385 für die Metallbearbeitung, aktualisierte Arbeitsplatzgrenzwerte und Einstufungsinformationen gemäß Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA in den Formblättern sowie aktualisierte Links zu REACH-Registrierungsdossiers einschließlich einer Bewertung der KSS-Relevanz der Substanzen (Stand: 19.12.2014). Sie finden das Kühlschmierstoff-Komponenten Online-Informationssystem unter http://www.kss-komponenten.de/index.html.

15. Dezember 2014

Liebe Freunde, Geschäftspartner und KollegInnen,
eine Methodik, um nach kritischen Stoffen im Roh- und Trinkwasser zu suchen, Schadstoffe im Innenraum, Kosmetikinhaltsstoffe, und vieles mehr: 2014 hat wieder viele spannende Projekte gebracht, mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten von Methodikentwicklung bis Stoffbewertung. Und die Zulassung unter REACH hat Fahrt aufgenommen. Zusammen mit unseren Partnern haben wir mehrere Dossiers erfolgreich eingereicht. Und noch etwas ist erfreulich: wir haben unser Team erweitert. Seit Oktober verstärkt Marie-Léonie Bohlen (MSc, Universität Amsterdam) unseren Ökotoxikologiebereich.


Wir bedanken uns für die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen allen schöne Weihnachten und einen guten Start in 2015!

Unser diesjähriges Rätsel sollte für diejenigen, die mit dem Periodensystem vertraut sind, kein großes Problem darstellen. Viel Spaß beim Rätseln.

Für Stoffe, die unter die Anhänge VIII bis X der REACH-Verordnung fallen, wird ein in vivo Test zur Untersuchung der hautirritierenden Wirkung gefordert, sofern die Ausnahmen nach Spalte 2 nicht zutreffen. Wie in einem kürzlich stattgefundenen ChemicalWatch Seminar dargestellt ist ein in vivo Test nicht automatisch notwendig, selbst wenn diese Ausnahmen nicht zutreffen. Nach Anhang XI kann auf einen in vivo Test verzichtet werden, wenn gut dokumentierte Ergebnisse aus validierten in vitro Tests vorliegen, die für eine Einstufung ausreichend sind. Für den Endpunkt Hautreizung wären dies ein validierter in vitro Test auf korrosive Wirkung (z.B. OECD 430, 431 oder 435), der bei negativem Ergebnis durch einen validierten in vitro Test für die Hautirritation (z.B. OECD 439) ergänzt wird. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Am 24.11.2014 wurde der EMA Leitfaden „Guideline on setting health based exposure limits for use in risk identification in the manufacture of different medicinal products in shared facilities” veröffentlicht, der die Ableitung von “permitted daily exposures” (PDE) behandelt. PDE sind toxikologisch abgeleitete Werte zur Beurteilung von Restkonzentrationen bei der Herstellung von verschiedenen pharmazeutischen Wirkstoffen in einer technischen Anlage im Zuge der Reinigungsvalidierung. Bedeutsam in diesem Zusammenhang: die überarbeitete Version von Anhang 15 der Good Manufacturing Guidelines (GMP) „Qualification and Validation“, der im Juni 2015 in Kraft treten wird, schreibt die Verwendung von PDE zur Beurteilung und Qualitätssicherung der Reinigungsvalidierung vor. Bei Fragen steht Ihnen Klaus Schneider als Ansprechpartner zur Verfügung.

Im Oktober 2014 erhielt FoBiG – zusammen mit Fraunhofer ITEM – von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Auftrag, eine Prozedur zur Identifizierung chemischer Risiken in der Nahrungskette zu testen. Diese Pilotstudie wird 100 unter REACH registrierte Substanzen auswählen und prüfen, ob die Prozedur Chemikalien identifizieren kann, die ein Risiko in Lebens- und Futtermitteln darstellen könnten. Die ursprüngliche, von der EFSA entwickelte Prozedur, die während des Projektes angepasst wird, wurde in einem 2014 publizierten technischen Bericht der EFSA beschrieben. Das Projekt mit einer Laufzeit von 18 Monaten soll im März 2016 abgeschlossen werden.

In einer vor kurzem erfolgten Mitteilung hat ECHA eine Klarstellung bezüglich der Testanforderungen an Kosmetikinhaltsstoffe unter REACH veröffentlicht. Danach sind trotz des Testverbots der Kosmetik-Verordnung für alle die menschliche Gesundheit von Arbeitern betreffenden Endpunkte Daten erforderlich. In der Konsequenz werden sich damit die Testanforderungen an Kosmetikinhaltsstoffe kaum von denen anderer REACH-Substanzen des gleichen Tonnagebands unterscheiden. Weitere Details finden Sie hier.

Diese Konferenz gibt einen aktuellen Überblick über die gesetzliche Situation im Bereich der Biozide. Vorgestellt werden die neuesten Entwicklungen und aufkommenden Probleme, z.B. im Bereich der Nanomaterialien oder die Auswirkungen der CLP, nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biocidal Products Regulation (BPR) im September 2013. Wenn Sie Fragen zur Zulassung von Biozidprodukten haben, steht Ihnen Klaus Schneider zur Verfügung.

Die bioziden Wirkstoffe Methylisothiazolon (MIT) und 5-Chlormethylisothiazolinon (CIT) werden einzeln oder gemeinsam (Handelsprodukt Kathon) als Konservierungsmittel in unterschiedlichen Produkten des täglichen Gebrauchs (z.B. Kosmetika) eingesetzt und lassen sich weitverbreitet in der Raumluft nachweisen. Die Substanzen sind unter anderem reizend und sensibilisierend. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte und die Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamts befasst sich aktuell mit der Bewertung dieser Substanzen. Die wissenschaftlichen Grundlagen werden von FoBiG im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitet.

Die Europäische Kommission hat am 26. September 2014 ein Konsultationsverfahren zu den Kriterien für endokrine Disruptoren (ED) eröffnet (Laufzeit bis 16.01.2015), um die Folgen der anstehenden Entscheidungen im Bereich der Biozide und Pestizide besser abschätzen zu können. Nähere Informationen zum Konsultationsprozess finden Sie hier. Während die Kommission noch über die Kriterien für ED und mögliche regulatorische Konsequenzen berät, wurde von der Dänischen Umweltbehörde bereits für DEHP und andere Phthalate die von der Endocrine Disruptors Expert Advisory Group vorgeschlagenen Kriterien (JRC, 2013) angewendet, um eine Aufnahme in Annex XIV vorzuschlagen. Haben Sie Fragen zu Endokrinen Disruptoren unter REACH?