Seit April 2023 ist die Erweiterung der CLP-Verordnung in Kraft, die für Chemikalien auf dem europäischen Markt ohne Tonnagebeschränkung auch eine Einstufung hinsichtlich der komplexen Endpunkte endokrine Wirkung und Umweltpersistenz fordert. Insbesondere für Substanzen mit niedrigen Tonnagen und wenig experimentellen Daten kann das zur Herausforderung werden.
FoBiG hat die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst:
• Einstufungsanforderungen Endokrine Wirkung
• Einstufungsanforderungen Umweltpersistent (PBT und PMT).
Starten Sie rechtzeitig mit der Prüfung Ihres Portfolios.
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Am 20. April 2023 ist der delegierte Rechtsakt zur Änderung der für Europa geltenden CLP-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2023/707) zur Einführung neuer Gefahrenklassen in Kraft getreten. Zukünftig müssen Stoffe und Gemische hinsichtlich folgender Eigenschaften bewertet werden:
Ab 1. Mai 2025 müssen alle ab diesem Zeitpunkt neu in den Verkehr gebrachten Stoffe nach den neuen Vorschriften gekennzeichnet werden. Für alle vor dem 1. Mai 2025 auf dem Markt erschienen Stoffe gilt dies ab dem 1. November 2026. Auch wenn diese gesetzlichen Fristen zur Kennzeichnung ausreichend lang erscheinen, empfehlen wir Firmen, frühzeitig das Stoffportfolio zu sichten und zu priorisieren, da die Bewertungsschritte umfangreich und aufwändig sind.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen und Aufgaben in diesem Zusammenhang.
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Die ECHA plante Ihre Regeln beim Completeness Check ab 1. Mai 2023 zu aktualisieren. Wir berichteten darüber.
Die neuen Regeln werden, wie jetzt bekannt wurde, allerdings erst am 1. Juni in Kraft treten, da es beim IUCLID-Release zu Verzögerungen gekommen ist.
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Klaus Schneider wird beim 62. Annual Meeting der Society of Toxicology (SOT) (19. Bis 23. März 2023) in Nashville, Tennessee, als Sprecher am Workshop „Shedding Light on Population Variability and Susceptibility: New Approach Methods to Inform Risk Assessment” teilnehmen und dort u.a. die Ergebnisse zur innerartlichen Variabilität aus dem BAuA-Forschungsprojekt F2437 präsentieren.
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Folien des VortragsDie ECHA wird Ihre Regeln beim Completeness Check ab 1. Mai 2023 aktualisieren.
Hintergrund sind die geänderten Anforderungen aus den Verordnungen
• Verordnung (EU) 2021/979 der Kommission vom 17. Juni 2021,
• Verordnung (EU) 2022/477 der Kommission vom 24. März 2022,
die vorliegenden Beschlüsse des Board of Appeal zu Informationspflichten über die aquatische Toxizität und den Abbau von Schadstoffen sowie von ECHA identifizierte Unzulänglichkeiten in der Verwendungsbeschreibung.
FoBiG unterstützt Sie gerne bei allen Fragen, wie Sie Ihr Registrierungsdossier fit für die neuen Regeln machen.
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Eine OECD-Arbeitsgruppe organisierte am 21. und 24. Oktober einen online-Workshop zum Thema Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten. Ein Schwerpunkt sind Bemühungen und Möglichkeiten zur Harmonisierung von Werten. Klaus Schneider wurde eingeladen, aus dem BAuA-Forschungsprojekt F 2437 („Derivation of occupational exposure limits for airborne chemicals - Comparison of methods and protection levels“) zu berichten und Vorschläge zur Harmonisierung von Arbeitsplatzgrenzwerten vorzustellen.
Die Vorträge des Workshops stehen jetzt online.
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BAuA-WebsiteEin Jahr mit vielen spannenden Projekten neigt sich dem Ende entgegen. Zu diesem Anlass möchten wir uns bei allen Freunden/innen, Geschäftspartner/innen und Kunden/innen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.
Das Jahr 2022 markierte auch das 30-jährige Bestehen von FoBiG. Zeit für kleine Neuerungen: Nicht nur unsere postalische Weihnachtskarte, mit der wir Ärzte ohne Grenzen unterstützen wollen, sondern auch die Website haben wir in ein neues Gewand gehüllt. Schauen Sie gerne unter www.fobig.de. Im neuen Design, das nun auch auf mobilen Endgeräten gut lesbar ist, finden Sie wie gewohnt neben unseren Leistungen, Projekten und Veröffentlichungen auch die direkten Kontaktdaten unserer Mitarbeitenden.
Das FoBiG-Team wünscht Ihnen und Euch erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2023!
Wie können Betreiber von kritischen Infrastrukturen im Gesundheitswesen auch im Notfall eine effektive Wasserversorgung sicherstellen? Sind die für die Normalbevölkerung abgeleiteten Maßnahmenhöchstwerte (MHWK) geeignet, um den Gesundheitsschutz von kranken und hospitalisierten Menschen sicher zu stellen? Oder müssten für diese Gruppe abweichende Werte abgeleitet werden? Diesen Fragen stellte sich ein Projekt im Auftrag des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), in dem FoBiG eine Machbarkeitsstudie zur Ableitung von MHW für kranke und hospitalisierte Menschen vorlegte. Der Endbericht zum Projekt ist nun publiziert.
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Bei unserem diesjährigen Betriebsausflug durften wir Gerichtsluft schnuppern: Wir haben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besucht und bei einer spannenden Führung durch das Gebäude viel Neues und Interessantes dazu gelernt.
Epoxy Europe, eine Sektorgruppe des europäischen Verbands der chemischen Industrie (Cefic), die die Interessen der Epoxidharzhersteller Europas vertritt, hat einen weiteren Schritt Richtung sicherer Verwendung von Epoxidharzprodukten gemacht. Die „Epoxy Safety App“ wurde Anfang November veröffentlicht. Die Anwendung wurde für Smartphones und Tablets entwickelt und ist in mehreren Sprachen erhältlich. Die App ist zu Informations- und Schulungszwecken gedacht, und bietet in kurzer, übersichtlicher Form zum Beispiel Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen oder zum Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung beim Umgang mit Epoxidharzen.
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Ab sofort sind Anmeldungen zum OECD-Workshop zu Ansätzen zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten möglich.
Dieser internationale online-Workshop am 21.10. und 24.10.2022 behandelt methodische Aspekte der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten. Klaus Schneider wird darin Ergebnisse des BAuA-Projektes F2437 („Derivation of occupational exposure limits for airborne chemicals - Comparison of methods and protection levels“) vorstellen.
Am 20. September hat die Europäische Kommission die 4-wöchige öffentliche Kommentierungsphase für neue CLP-Gefahrenklassen gestartet. Folgende neue Klassen sind geplant:
Die Einstufung soll jeweils getrennt für die menschliche Gesundheit (EUH380 bzw. 381) oder die Umwelt (EUH430 bzw. 431) erfolgen.
Der Nachweis soll auf Human- und/oder Tierdaten beruhen. Für eine Einstufung in Kategorie 1 muss der Nachweis erbracht werden, dass der Stoff folgende Kriterien erfüllt:
(a) endokrine Aktivität;
(b) eine schädliche Wirkung bei einem intakten Organismus oder seinen Nachkommen und künftigen Generationen;
(c) ein biologisch plausibler Zusammenhang zwischen der endokrinen Aktivität und der schädlichen Wirkung.
Die Kategorie 2 ist dann zu wählen, wenn die Belege nicht stichhaltig genug für die Zuordnung in die Kategorie 1 sind.
Außerdem wird es Änderungen im Bereich des Umweltverhaltens von Substanzen geben. Die Einstufung für PBT (“persistent, bioaccumulative and toxic”, EUH440), vPvB (“very persistent and very bioaccumulative”, EUH441), PMT (“persistent, mobile and toxic”, EUH450) sowie vPvM (“very persistent and very mobile”, EUH451) werden eingeführt.
Die Konzentrationsgrenzen für die Einstufungen von Gemischen liegen durchweg bei 0,1 %. Einzige Ausnahme bilden die ED Kat. 2 Stoffe (1%).
Seien sie schnell, die Kommentierungsphase des beschleunigten Verfahrens für diese Änderungen endet bereits am 18. Oktober 2022.
Haben Sie fragen zu diesen Endpunkten kontaktieren Sie unsere Experten Jan Oltmanns (Umweltverhalten) und Ulrike Schuhmacher-Wolz (endokrine Disruptoren).
Weiterführende Links
Europäische Kommission