Aktuelles

Ab August wird unsere neu überarbeitete Homepage online gehen. Die bisherigen Inhalte wie unsere Leistungen, das Aktuelle und offene Stellenausschreibungen werden weiterhin übersichtlich für Sie auf https://www.fobig.de zu finden sein. 

Wie im EU-Amtsblatt vom 11. April 2022 veröffentlicht, werden die Zulassungspflichten gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung auf folgende 5 neue Stoffe ausgeweitet:

  • Tetraethylblei, EG-Nr.: 201-075-4, CAS-Nr.: 78-00-2
  • 4,4 ’-Bis(dimethylamino)-4“-(methylamino) tritylalkohol (mit ≥ 0,1 % Michlers Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michlers Base (EG-Nr. 202-959-2)), EG-Nr.: 209-218-2, CAS-Nr.: 561-41-1
  • Reaktionsprodukte von 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion-, Formaldehyd und 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (RP-HP) (mit ≥ 0,1 % w/w 4-Heptylphenol, verzweigt und linear), EG-Nr. -, CAS-Nr. -
  • 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat (DOTE), EG-Nr.: 239-622-4, CAS-Nr.: 15571-58-1
  • Reaktionsmasse von 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat und 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4- [[2- [(2-ethylhexyl) oxy] -2-oxoethyl] thio] -4-octyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat (Reaktionsmasse von DOTE und MOTE), EG-Nr. -, CAS-Nr. -

Diese Stoffe wurden 2019 aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden, krebserregenden oder endokrinschädlichen Eigenschaften als SVHCs (Substances of Very High Concern) identifiziert. Unternehmen, die diese Substanzen über den 1. Mai 2025 hinaus nutzen möchten, müssen bis zum 1. November 2023 bei der ECHA Zulassungsanträge einreichen.

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Jan Oltmanns, MSc, PgDip

Mit fast 200 Teilnehmern fand am 5. April 2022 der internationale Workshop zum BAuA-Forschungsprojekt F 2437 („Derivation of occupational exposure limits for airborne chemicals - Comparison of methods and protection levels“) zur Methodik der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten statt. Die Präsentationen sind auf der Workshop-Website verfügbar. Ein Mittschnitt (für zwei Wochen verfügbar) und eine Zusammenfassung des Workshops werden ebenfalls in Kürze dort bereitgestellt.
 

Weiterführende Links

Workshop-Website

Innerhalb von kurzer Zeit wurden zwei EU-Verordnungen verabschiedet, die beide Änderungen bei den Informationsanforderungen der REACH Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006) herbeiführen. Die Verordnung (EU) 2021/979 vom 17. Juni 2021 gilt bereits seit dem 8. Januar 2022. Verordnung (EU) 2022/477 vom 24. März 2022 wird ab dem 14. Oktober 2022 gültig sein. Beide Verordnungen betreffen Änderungen in den REACH Annexen. ECHA plant, entsprechende Leitliniendokumente in der zweiten Hälfte 2022 zu updaten. Registranden sind aufgefordert, ihre Registrierungen entsprechend zu überarbeiten.

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Dr. Eva Kaiser

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass zwei Veröffentlichungen von FoBiG-Mitarbeitern erschienen sind. Diese Publikationen im Journal of Applied Toxicology (Dilger et al., 2022; Schneider et al., 2022) fassen die Ergebnisse eines Projektes von FoBiG zu Methoden der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten (BAuA Forschungsprojekt F2437) zusammen.

Die Projektergebnisse werden auch am 5. April 2022 (online und in Präsenz in Dortmund) in einem Workshop vorgestellt. Interessierte können sich hier zum Workshop anmelden.

Der Abschlussbericht des Projektes steht auf der Seite der BAuA zum Download bereit.

Weiterführende Links

Dilger et al., 2022Schneider et al., 2022BAuA Forschungsprojekt F2437Workshop-AnmeldungAbschlussbericht des Projektes

Am 5. April 2022 werden auf einem Workshop in Dortmund (Konferenzsprache Englisch, Teilnahme in Präsenz und online möglich) die Ergebnisse eines Projektes von FoBiG zu Arbeitsplatzgrenzwerten (Forschungsprojekt F2437) vorgestellt. Dieses Projekt hatte zum Ziel, die Unterschiede zwischen den aktuell verwendeten Methoden der Grenzwertableitung und die daraus resultierenden unterschiedlichen Schutzniveaus zu analysieren und transparent zu machen. Auf Basis eigener neuer Datenauswertungen wurden Verteilungen für die Zeit-, Inter- und Intraspeziesextrapolation erstellt und mit probabilistischen Methoden kombiniert, um Schutzniveaus zu untersuchen. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens war es, ein gemeinsames Verständnis für die notwendigen methodischen Festlegungen bei der Grenzwertsetzung und damit eine Grundlage zur Harmonisierung der Grenzwertableitung für den Arbeitsplatz in der EU zu schaffen. 

Interessierte können sich hier zum Workshop anmelden.

Der Abschlussbericht zum Projekt steht hier zum Download bereit.

Weiterführende Links

Workshop-AnmeldungAbschlussbericht zum Projekt

Seit einigen Jahren werden in Epoxidharzsystemen Präpolymere verwendet. Dabei handelt es sich um Verbindungen in der Härterkomponente der Systeme, bei denen Epoxidharz und Amin vorreagiert sind. Im Rahmen eines von der DGUV geförderten Forschungsprojektes (FP-0451) wurde deren sensibilisierende Wirkstärke experimentell genauer untersucht. Unter bestimmten Bedingungen der Zusammensetzung der Präpolymere konnte deren geringere sensibilisierende Potenz belegt werden. Sie können entsprechend als Ersatzstoff zu den monomeren Ausgangsstoffen betrachtet werden.

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Dr. Karin Heine

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FP-0451

Das Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) in Freiburg i. Br. sucht eine/n


                                                   Toxikologen/Toxikologin
                                                                    (m/w/d)


in unbefristeter Stellung für den Arbeitsbereich toxikologische Risikobewertung/regulatorische Toxikologie.
FoBiG ist seit über 30 Jahren im Bereich der toxikologischen Risikobewertung tätig. Wir arbeiten in vielen verschiedenen Regelungsbereichen wie z.B. Chemikalien- und Biozidrecht, Umweltchemikalien und Lebensmittelsicherheit. Zu unseren Kunden gehören u.a. Unternehmen der chemischen Industrie, nationale Behörden sowie Institutionen der EU. Wir suchen für unser multidisziplinäres Team ab Frühjahr 2022 Verstärkung.

Die umfangreichen Informationen zur sicheren Verwendung von Epoxidharzprodukten finden sich jetzt in neuem Gewand auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hier sind gesammelt alle Ergebnisse verschiedener Forschungsprojekte verfügbar, z.B. zum Ranking gemäß der sensibilisierenden Wirkstärke von Inhaltsstoffen, Schulungsmaterial für die berufliche Fortbildung von Arbeitern aus Branchen, die häufig Umgang mit diesen Arbeitsstoffen haben, oder auch praktische Tipps in Form von Handschuhempfehlungen bis hin zu den Selbstbewertungen von Epoxidharzprodukten durch die Hersteller. Wird einem Produkt gemäß der Bewertung nach Anwendungsleitfaden eine höhere Sicherheit der betroffenen Arbeiter bescheinigt, so sind diese Produkte dort gelistet. Und auch auf den von FoBiG maßgeblich entwickelten EIS-Gemischrechner zum Vergleich der sensibilisierenden Wirkstärken zweier technisch vergleichbaren Epoxidharzprodukte wird verwiesen.

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Dr. Karin Heine

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Instituts für Arbeitsschutz (IFA)EIS-Gemischrechner

Am 4. Januar 2022 tritt die angepasste REACH-Verordnung in Kraft, die die Verwendung von Tätowiermitteln neu reguliert [Eintrag 75 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)]. Tätowiermittel bestehen aus Pigmenten und Hilfsstoffen, die zum Teil im Verdacht stehen, CMR-Stoffe zu sein. Durch die geänderte Verordnung soll die Verwendung von Tattoo-Farben für die Verbraucher sicherer werden. Allerdings gibt es bislang keine verbindlichen Bewertungskriterien für Tätowiermittel, nach denen die Sicherheitsbewertung durchgeführt werden muss. Deshalb hat das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) nun eine Stellungnahme herausgebracht, in der es Mindestanforderungen und Prüfmethoden für die fraglichen Stoffe vorstellt. Die Mindestanforderungen sollen eine Grundlage für die zukünftigen Risikobewertung bilden. Testmethoden hierfür liegen zum Teil bereits vor; weitere Methoden und Daten zur Bewertung der Gesundheitsrisiken müssten laut BfR aber auch noch entwickelt werden.
 

Teilergebnisse eines DGUV-geförderten Forschungsprojektes zur sensibilisierenden Wirkstärke von Präpolymeren aus Epoxidharzsystemen werden von unserem Kooperationspartner, Eurofins BPT GmbH, in einem Poster bei der Eurotox Tagung am 27. September 2021 vorgestellt.

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Dr. Karin Heine