Die Europäische Kommission plant, fünf weitere Stoffe in REACH Anhang XIV aufzunehmen. Unternehmen, die diese Stoffe weiterhin verwenden wollen, müssen dann bei der ECHA Anträge auf Zulassung einreichen. Sie sollten beginnen zu prüfen, ob ein Ersatz möglich ist, und wenn nicht, sich auf das Zulassungsverfahren vorbereiten.
Tetraethyllead
EC No: 201-075-4
CAS No: 78-00-2
4,4'-bis(dimethylamino)-4''-(methylamino)trityl alcohol (with ≥ 0,1% of Michler's ketone (EC No 202-027-5) or Michler's base (EC No 202-959-2))
EC No: 209-218-2
CAS No: 561-41-1
Reaction products of 1,3,4-thiadiazolidine-2,5-dithione, formaldehyde and 4-heptylphenol, branched and linear (RP-HP) (with ≥ 0,1% w/w 4-heptylphenol, branched and linear)
EC No: -
CAS No: -
2-ethylhexyl 10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate (DOTE)
EC No: 239-622-4
CAS No: 15571-58-1
Reaction mass of 2-ethylhexyl 10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate and 2-ethylhexyl 10-ethyl-4-[[2-[(2-ethylhexyl)oxy]-2-oxoethyl]thio]-4-octyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate (reaction mass of DOTE and MOTE)
EC No: -
CAS No: -
Diese Stoffe wurden gelistet, da sie entweder krebserzeugende oder reproduktionstoxische Wirkungen haben oder endokrine Disruptoren sind.
FoBiG hat für viele Stoffe mit diesen Endpunkten erfolgreich Zulassungsanträge erarbeitet.
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Die FoBiG Risikobewertung zur Verwendung von UV-Druckfarben in Druckerzeugnissen für Verbraucher wurde veröffentlicht. Laborsimulationen wiesen nur geringe Mengen einzelner Acrylate und Photoinitiatoren in künstlichem Speichel oder Schweiß aus UV-Drucken nach, die in Abhängigkeit vom verwendeten Papier- und UV-Lampentyp sowie Trocknungsgrad des Druckerzeugnisses variierten. Eine Gesundheitsgefahr oder Sensibilisierung ist jedoch bei Handhabung von Druckerzeugnissen mit UV-Druckfarben für den Verbraucher nicht zu befürchten.
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Weiterführende Links
RisikobewertungWir freuen uns, dass wir die erfolgreiche Arbeit zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung in zwei neuen Projekten fortsetzen können. Ein Projekt im Auftrag der niederländischen Behörde RIVM startete Ende letzten Jahres und ein weiteres, zusammen mit Partnern von DHI in Dänemark, als Teil eines Rahmenvertrags mit DG Environment begann vor kurzem. In diesen Projekten wird FoBiG CLH-Dossiers für Stoffe mit CMR-Eigenschaften erarbeiten. Wir werten den Erfolg in diesen Ausschreibungen als Zeichen der hohen Qualität der bislang erarbeiteten Dossiers.
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FoBiG sucht einen Toxikologen (m/w/d) in unbefristeter Stellung für den Arbeitsbereich toxikologische Risikobewertung /regulatorische Toxikologie.
FoBiG ist seit über 30 Jahren im Bereich der toxikologischen Risikobewertung tätig. Wir arbeiten in vielen verschiedenen Regelungsbereichen wie z.B. Chemikalien- und Biozidrecht, Umweltchemikalien und Lebensmittelsicherheit. Zu unseren Kunden gehören u.a. Unternehmen der chemischen Industrie, nationale Behörden sowie Institutionen der EU. Unser multidisziplinäres Team sucht ab Spätsommer 2021 Verstärkung.
Wir bieten:
- spannendes und vielseitiges Arbeiten in einem team-orientierten, kleinen Unternehmen, das Sie aktiv mitgestalten können, und in dem Ihr Beitrag Wirkung hat.
- eine Arbeitsumgebung, in der große Motivation sowie wissenschaftliche Leistung auf höchstem Niveau und flexible, angenehme Arbeitsbedingungen keine Gegensätze darstellen, sondern sich bedingen.
Sie haben:
- eine fundierte Ausbildung im Bereich der Toxikologie (Fachtoxikologe/in DGPT, M.Sc. o. ä.) und besitzen gute Kenntnisse in Chemie. Kreativität bei der Lösung komplexer Fragestellungen und Interesse an multidisziplinären wissenschaftlichen Themen ergänzen Ihre Kenntnisse. Sie arbeiten gut strukturiert, selbständig und effektiv. Sehr gute Deutsch-, Englisch- und MS Office-Kenntnisse sind für Sie selbstverständlich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie diese Beschreibung anspricht, freuen wir uns über Ihre elektronische Bewerbung unter dem Stichwort „Tox-2021“ bis spätestens 15. Mai 2021 an:
Jan Oltmanns c/o gabriele.haeffner@fobig.de
Eine Publikation in „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“ widmet sich der Arbeit des branchenübergreifenden Arbeitskreises Epoxidharze zur Bekämpfung von Hauterkrankungen ausgelöst durch den Kontakt mit Epoxidharzsystemen (Gefahrstoffe 81 (2021) Nr. 01-02). FoBiG-Mitarbeiterin Karin Heine hat an dem Artikel mitgewirkt. Er beinhaltet u. a. eine Beschreibung der Bewertung der sensibilisierenden Wirkstärke von Epoxidharzinhaltstoffen und deren Verwendung zum Vergleich technisch ähnlicher Produkte im Gemischerechner. Dieser wurde maßgeblich von FoBiG entwickelt.
Das Lehrbuch „Regulatory Toxicology“ (Hrsg. F-X. Reichl und M. Schwenk) wird derzeit im Springer Verlag für seine 2. englische Auflage vorbereitet. Sie soll in gedruckter Form im September 2021 erscheinen. In diesem Zuge wurden die Kapitel, an denen FoBiG-Mitarbeiter mitwirken, bereits überarbeitet und sind in der online-first Version auf SpringerLink vorab verfügbar:
Limit Values and Guideline Values in Regulatory Toxicology
Karin Heine, Alexander Eckhardt
Quality Criteria for Primary Literature in Toxicology
Klaus Schneider, Sebastian Hoffmann, Agnieszka Kinsner-Ovaskaine
Default Factors in Quantitative Risk Assessment
Klaus Schneider, Leonard Ritter

in dem deutlich mehr als nur die toxikologischen Herausforderungen zu bewältigen waren. Wie bei vielen von Ihnen sicherlich auch, war (und ist) immer wieder Improvisation in Zeiten der Corona-Krise gefragt. Schneller und umfangreicher als eigentlich geplant haben wir Home-Office-Kapazitäten auf- und Online-Konferenz-Systeme ausgebaut und dabei die eigentliche Arbeit nicht aus dem Blick verloren. Das war nicht immer einfach.
Inmitten dieser Ereignisse hat Jan Oltmanns – wie seit langem geplant und vorbereitet – im Juli 2020 die Geschäftsführung von Klaus Schneider übernommen, der sich neben etwas mehr Muße nun ganz der spannenden Projektarbeit widmet und Ihnen auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Vielen Dank an alle Freunde/innen, Geschäftspartner/innen und Kunden/innen für die gute Zusammenarbeit und die mitunter hohe Flexibilität in diesem außergewöhnlichen Jahr.
Wir wünschen allen eine wohlverdiente Pause, erholsame Weihnachtstage, einen guten Start ins Neue Jahr 2021 und bleiben Sie gesund!
Dieses Jahr suchen wir drei chemische Elemente, deren Farben im Feuerwerk wie abgebildet erscheinen (beachten Sie die kleine Hilfestellung!).
Im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) analysiert FoBiG die Methoden zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten und erarbeitet Vorschläge für Aktualisierungen und Harmonisierungen. Nun sind mit dem abschließenden „Synthesis report“ alle Diskussionspapiere auf der BAuA-Internetseite veröffentlicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) analysiert FoBiG die Methoden zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten und erarbeitet Vorschläge für Aktualisierungen und Harmonisierungen. Weitere Teilberichte des Projektes wurden kürzlich auf der BAuA-Internetseite veröffentlicht. In diesen Berichten analysieren wir Extrapolationsschritte
- Zeitextrapolation
- Interspeziesextrapolation
- Intraspeziesextrapolation
und leiten auf Basis neuer Daten Verteilungsfunktionen für diese Extrapolationen ab. In einem weiteren Bericht wird die Methodik zur Berechnung von „Human Equivalent Concentrations“ (HEC) zur Interspeziesextrapolation für Partikel im Atemtrakt diskutiert.
Bei Fragen kontaktieren sie bitte Klaus Schneider.
Seit 17. September 2020 liegt die finalisierte Risikobewertung der EFSA zu den vier mengenmäßig wichtigsten PFAS in Lebensmitteln vor. Der Gruppen-TWI (tolerierbare wöchentliche Aufnahme) für alle vier Stoffe (Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorooctansulfonat (PFOS), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)) in Höhe von 4,4 ng/kg KG pro Woche wurde auf Basis der Beeinträchtigung der Immunantwort als empfindlichstem Endpunkt abgeleitet. Diese neue Risikobewertung macht eine Überarbeitung der Leitwerte bzw. Gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW) für PFAS im Trinkwasser notwendig. Auch der Entwurf für die europäische Trinkwasserrichtlinie sieht eine Regulierung von PFAS im Trinkwasser vor. Das Umweltbundesamt hat in einer Empfehlung bereits jetzt auf die sich daraus ergebenden Herausforderungen für die Analyselabore hingewiesen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Ulrike Schuhmacher-Wolz.
Mit der Verordnung (EU) 2020/171 vom 6. Februar 2020 hat die Europäischen Kommission, Empfehlungen der ECHA folgend, 11 neue Stoffe in REACH Anhang XIV aufgenommen, darunter einige Borate und von Benzotrioazol abgeleitete UV-Stabilisatoren. Damit wird die Verwendung dieser Stoffe unzulässig, wenn nicht rechtzeitig Zulassungsanträge für bestimmte Verwendungen gestellt werden. Die Fristen hierfür sind teilweise sehr kurz gesetzt (Ende 2021).
Name EC # CAS #
1,2-Benzenedicarboxylic acid, dihexyl ester, branched and linear 271-093-5 68515-50-4
Dihexyl phthalate 201-559-5 84-75-3
1,2-benzenedicarboxylic acid, di-C6-10-alkyl esters - -
or mixed decyl and hexyl and octyl diesters
with ≥ 0.3% of dihexyl phthalate (EC No. 201-559-5)
Trixylyl phosphate 246-677-8 25155-23-1
Sodium perborate, perboric acid, sodium salt - -
Perboric acid, sodium salt
EC No.: 234-390-0 | CAS No.: 11138-47-9
Sodium perborate EC No.: 239-172-9 | CAS No.: 15120-21-5
Sodium peroxometaborate 231-556-4 7632-04-4
5-sec-butyl-2-(2,4-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl- - -
1,3-dioxane [1], 5-sec-butyl-2-(4,6-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-
5-methyl-1,3-dioxane [2]
covering any of the individual stereoisomers of [1] and [2] or
any combination thereof
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4,6-ditertpentylphenol (UV-328) 247-384-8 25973-55-1
2,4-di-tert-butyl-6-(5-chlorobenzotriazol-2-yl)phenol (UV-327) 223-383-8 3864-99-1
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (UV-350) 253-037-1 36437-37-3
2-benzotriazol-2-yl-4,6-di-tert-butylphenol (UV-320) 223-346-6 3846-71-7
Für Fragen zur Zulassung unter REACH wenden Sie sich bitte an Dr. Klaus Schneider.
Am 1. Juli 2020 hat Klaus Schneider das Amt des FoBiG-Geschäftsführers an Jan Oltmanns übergeben. Wir danken Klaus Schneider sehr für mehr als 8 exzellent geführte Jahre und freuen uns, dass er weiterhin für FoBiG tatkräftig inhaltlich arbeiten wird! Jan Oltmanns ist als Naturwissenschaftler seit über 30 Jahren Mitarbeiter und seit 11 Jahren Gesellschafter unserer Firma. Die sorgfältig vorbereitete Übergabe innerhalb des Unternehmens lässt auf viele weitere Jahre guter Ausrichtung bei FoBiG hoffen.