FoBiG-Mitarbeiter Jan Oltmanns und Marie-Léonie Bohlen haben zusammen mit Kollegen von Fraunhofer ITEM, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie deren externen Experten einen neuen Ansatz zur Identifizierung potenzieller Risiken in der Nahrungskette in dem Sonderband „Modeling in Environmental Chemistry“ der Zeitschrift „Environmental Science: Processes & Impacts“ vorgestellt. Der Artikel „Development of a novel scoring system for identifying emerging chemical risks in the food chain“ basiert auf einem zwischen 2014 und 2016 für die EFSA durchgeführten Projekt (Abschlussbericht hier verfügbar) und diskutiert darüber hinaus Anwendungsbereiche für das entwickelte Verfahren.
Ihr Kontakt für weitere Informationen bei FoBiG ist Jan Oltmanns.
In der 50. Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblattes (GMBl, Datum: 30.11.2017) wurden die von FoBiG im Auftrag der DGUV überarbeiteten Arbeitsplatzgrenzwerte, die innerhalb des RCP-Konzepts (reciprocal calculation procedure) zur Bewertung von Kohlenwasserstoffgemischen Anwendung finden, veröffentlicht und besitzen nunmehr Rechtsgültigkeit. Außerdem wurde in der letzten Ausgabe von 2017 der Zeitschrift „Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft“ der erste Teil einer zweiteiligen Publikation zu diesem Thema veröffentlicht. Darin wird beschrieben wie die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte abgeleitet wurden.
In der 50. Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblattes (GMBl, Datum: 30.11.2017) wurden die von FoBiG im Auftrag der DGUV überarbeiteten Arbeitsplatzgrenzwerte, die innerhalb des RCP-Konzepts (reciprocal calculation procedure) zur Bewertung von Kohlenwasserstoffgemischen Anwendung finden, veröffentlicht und besitzen nunmehr Rechtsgültigkeit. Außerdem wurde in der letzten Ausgabe von 2017 der Zeitschrift „Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft“ der erste Teil einer zweiteiligen Publikation zu diesem Thema veröffentlicht. Darin wird beschrieben wie die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte abgeleitet wurden.

“The Times They Are A-Changin” (Bob Dylan)
Zum Ende des Jahres 2017 blicken wir zurück: Auf unseren Workshop zum 25. Jubiläum im Juni –
herzlichen Dank an alle, die diesen schönen Anlass mit uns in Oberbergen gefeiert haben – und
auf viele spannende Projekte, zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung, zur Richtlinie
2004/37/EG zu Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz, Bewertung von Gummipartikeln
in Kunstrasen, und vielen REACH-Registrierungs- und Zulassungsprojekten, um nur ein paar zu
nennen.
Das Jahr 2018 wird eine wichtige Änderung bringen: unsere Urgesteine Martin Hassauer und
Fritz Kalberlah (der Gründer von FoBiG) gehen in den Ruhestand und verlassen die Firma. Ulrike
Schuhmacher-Wolz, Karin Heine, Markus Schwarz und Eva Kaiser treten als Gesellschafter in
FoBiG ein. Grund genug, uns in dieser Zusammensetzung zu verewigen. Also, kein Rätsel dieses
Jahr, aber vielleicht wieder 2018?
Wir wünschen allen eine wohlverdiente Pause, erholsame Weihnachtstage und einen guten
Start ins Neue Jahr!
Wir möchten unser wissenschaftliches Team ergänzen und eine unbefristete Stelle für Ökotoxikologie oder Umweltwissenschaften besetzen.
Die Stellenbeschreibung und Details zur Bewerbung finden Sie in der Ausschreibung.
Die im Juni 2017 veröffentlichte Überarbeitung der ECHA-Leitlinie für die PBT/vPvB-Bewertung (Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.11) führt als neues Screening-Kriterium zur Beurteilung der Bioakkumulation in luftatmenden terrestrischen Organismen eine Kombination aus zwei Verteilungskoeffizienten (octanol-water (Kow) und octanol-air (Koa)) ein: log Kow > 2 und log Koa > 5. Der log Koa wird unter der REACH-Verordnung nicht als eigenständige Information gefordert und muss daher separat bestimmt oder abgeschätzt werden. Momentane Arbeiten von FoBiG zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der registrierten Chemikalien die neuen Screening-Kriterien für die Bioakkumulation in luftatmenden terrestrischen Organismen erfüllen dürfte.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Jan Oltmanns.
Im Mai 2017 ist die Verordnung (EU) 2017/542 als Annex VIII zur bestehenden CLP Verordnung verabschiedet worden. Durch die neue Verordnung werden Importeure und nachgeschaltete Anwender dazu verpflichtet, humantoxikologisch eingestufte Gemische an EU Poison Centres zu melden. Für die Meldung wird derzeit ein harmonisiertes Poison Centres Notification (PCN) format entwickelt sowie ein Tool zu Generierung eines Unique Formula Identifiers (UFI). Das PCN-Format soll Anfang 2018 bereitgestellt werden. Erste Deadline zur Notifizierung von gefährlichen Gemischen für Verbraucheranwendungen ist der 1. Januar 2020.
Bei Fragen zu den Notifizierungenspflichten, wenden Sie sich an uns!
In Fortführung eines Projektes im Auftrag von DG Environment wird FoBiG weitere Vorschläge zur Harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung erarbeiten. Das Projekt läuft innerhalb eines Rahmenvertrags zwischen der Europäischen Kommission und einem von RPA Ltd. (UK) geführten Konsortiums. In diesem neuen Projekt erarbeitet FoBiG Entwürfe für drei weitere Stoffdossiers zur Harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von ausgewählten Stoffen. Diese Dossiers werden dann von Bewertungsbehörden einzelner Mitgliedsstaaten bei der ECHA eingereicht.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Klaus Schneider.
In der aktuellen Ausgabe (6/2017) des DGUV Forums, der Fachzeitschrift für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung, wurde der Artikel – Epoxidharze auf „EIS“ – veröffentlicht, in dem der aktuelle Stand der Risikoreduktion im Bereich der Hauterkrankungen ausgelöst durch Epoxidharzinhaltsstoffe referiert wird. Hier werden unter anderem die Ergebnisse aus dem von FoBiG und dem IVDK durchgeführten und abgeschlossenen Forschungsprojekt FP-0384 zusammengefasst, sowie die Weiterführung der Präventionsarbeit innerhalb des Epoxidharz-Informationssystems (EIS), welcher durch den dazugehörigen Arbeitskreis getragen wird, vorgestellt. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern der Unfallversicherungsträger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie aus Vertretern der verschiedener Berufsgenossenschaften, der Industrie und der Wissenschaft zusammen. Ende September findet bereits das zweite Arbeitskreistreffen statt, bei dem unter anderem eine Software-Anwendung zum leichteren Vergleich des Gefährdungspotentials zweier Epoxidharzgemische vorgestellt und weitere Verbesserungsmöglichkeiten geprüft und diskutiert werden.
Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA- FKZ 3716622053) führt FoBiG die toxikologische Bewertung von C4-C8 Alkanen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten (RW-II und RW-I) durch. In diese Stoffgruppe gehören zum Beispiel Pentane, n-Hexan, Cyclohexan und Octane. FoBiG hat durch die Anpassung auf deutsches Arbeitsrecht und die in 2014 durchgeführte Aktualisierung der RCP-Methodik (RCP = reciprocal calculation procedure) zur Bewertung von Lösemittelkohlenwasserstoffgemischen am Arbeitsplatz bereits umfangreiche Erfahrung mit den zu bewertenden Einzelstoffen und Gemischen. Die Bewertung der C4-C8-Alkane ist nötig, da sie laut Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) in der letzten Zeit vermehrt in der Innenraumluft nachgewiesen werden. Verschiedene Vertreter der Stoffgruppe werden beispielsweise als Lösemittel in Lacken, Harzen und Fleckentferner im Innenraumbereich eingesetzt. Auch Lampenöle und Emissionen aus Feuerstätten kommen als Emissionsquellen in Frage.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fritz Kalberlah.
Aus Altreifen hergestellte Gummipartikel werden als Füllmaterial für Kunstrasenplätze verwendet. Kürzlich bewertete die Europäische Chemikalienagentur ECHA mögliche Risiken für die Gesundheit durch Kunstrasenplätze, die mit Gummipartikeln gefüllt wurden. Die Behörde kam zum Schluss, dass die Kunstrasenplätze sicher benutzt werden können, wies aber auch auf noch einige existierende Datenlücken hin. Auf Initiative der europäischen Reifenhersteller (European Tyre and Rubber Manufacturer‘s Association, ETRMA) und der „Crumb Rubber Industry Platform“ (CRIP) startete FoBiG, zusammen mit den Partnern Eurofins und Labosport, ein Projekt zur „Bewertung von Exposition und potentiellen Risiken für die menschliche Gesundheit durch Verwendung von Gummipartikeln aus Altreifen auf Kunstrasenplätzen“. Mit diesem Forschungsprojekt wird eine Anstrengung unternommen, verbleibende Datenlücken zu füllen und eine umfassende Risikobewertung von chemischen Stoffen aus Kunstrasenfüllungen vorzunehmen.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an Klaus Schneider.
FoBiG zusammen mit den Partnern Hydrotox und ECT hat in einem Projekt für das Umweltbundesamt Methoden zur Bewertung der Persistenz im Zuge der PBT/vPvB-Bewertung einer Prüfung unterzogen. In einem internationalen Workshop auf Einladung des Umweltbundesamtes wurden die Ergebnisse diskutiert. Der Forschungsbericht „Assessment of environmental persistence: regulatory requirements and practical possibilities – available test systems, identification of technical constraints and indication of possible solutions” wurde jetzt online verfügbar gemacht.
Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Mitarbeiter Markus Schwarz.