Eine aktualisierte Version der Endpunkt-spezifischen Leitlinie R.7a enthält Neuerungen der Teststrategie bei der Bestimmung von haut- und augenreizenden Stoffen. Diese berücksichtigt umfassend die Anpassung verschiedener bereits bestehender OECD Testrichtlinien (in vivo: TG 404 (Haut); in vitro: TG 430 (TER), 431 (RHE), 435 (Durchbruchzeit), 439 (RHE)) bzw. die Veröffentlichung neuer Versuchsvorschriften (TG 491 (STE) und TG 492 (EpiOcular) vom Juli 2015. In der neu formulierten Leitlinie wird verstärkt darauf verwiesen, dass die Testung in vivo nur noch das letzte Mittel der Wahl darstellt und auch eine aktuell diskutierte Änderung der REACH-Verordnung soll die Stellung der in-vitro-Prüfungen zu diesen Endpunkten weiter stärken. Aktuell ist es mit Hilfe der validierten in-vitro-Tests möglich, eine Substanz durch Kombination verschiedener Prüfungen bezüglich ihrer korrosiven bzw. hautreizenden Wirkung einzustufen oder auch eine Nichteinstufung zu begründen. Für die Prüfung der Wirkung auf die Augen fehlt derzeit noch ein validiertes Prädiktionsmodell zur Einstufung in die Kategorie 2 als augenreizender Stoff nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Sollten Sie Fragen bezüglich einer Teststrategie im Bereich der Haut- und Augenreizung gemäß dem neuesten Stand der Entwicklung haben, wenden Sie sich an unsere Expertin Ulrike Schuhmacher-Wolz.
Lesen Sie demnächst mehr zu Neuerungen bei der Testung von hautsensibilisierenden Stoffeigenschaften!