Richt- und Grenzwerte

Ein zentrales Instrument der regulatorischen Toxikologie sind toxikologisch begründete Richt- und Grenzwerte. Ihre Ableitung erlaubt einen direkten Vergleich mit der Expositionssituation und Schlussfolgerungen für das Risikomanagement. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Werten beinhaltet aber auch die Kommunikation von Unsicherheiten und Grenzen der Aussagekraft.

FoBiG hat in zahlreichen Projekten die Expertise zur Ableitung toxikologischer Beurteilungswerte nachgewiesen. Dabei helfen uns methodische Projekte, ein vertieftes Verständnis für Ableitungsmöglichkeiten und Aussagekraft zu entwickeln.

FoBiGs Expertise auf diesem Gebiet

  • z.B. DNELs (derived no effect levels) nach Leitlinien der ECHA, Permitted daily exposures (PDE, nach EMA Guideline), u.a. zur Bewertung von Rückständen im Zuge der Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie, tolerable Körperdosen wie TRD-Werte (tolerable resorbierte Dosen), oder TDI und ADI-Werte (tolerable/acceptable daily intake).
  • Medienbezogene Werte wie Bodenprüfwerte, Innenraumrichtwerte, Trinkwasserwerte sowie Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser
  • Beurteilungswerte für Kanzerogene: Expositionsrisikobeziehungen für Kanzerogene am Arbeitsplatz, DMELs (derived minimal effect levels) zur Beurteilung von Kanzerogenen unter REACH
  • Werte zur Beurteilung ökotoxikologischer Wirkungen: PNECs (predicted no effect concentrations) für Frisch- und Meerwasser, Sediment und Boden zur Registrierung nach REACH oder zur Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten nach LAWA

Verschiedene Regelungsbereiche verlangen unterschiedliche methodische Vorgehensweisen und unterschiedliche Beurteilungswerte

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