Biozide

Registrierung und Zulassung von Biozidprodukten

Mit der EU-Biozidprodukte-Richtlinie 98/8/EG und ihrer Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2002 haben sich umfangreiche Änderungen und neue Anforderungen für die Hersteller und Inverkehrbringer von Biozidprodukten, aber auch für die Bewertungsbehörden ergeben. Die neue Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 (mit Wirksamkeit ab dem 1.9.2013) stellt einen weiteren Meilenstein in der Regulation von bioziden Wirkstoffen dar und regelt nun die Zulassung von Biozidprodukten.

Nachdem für viele Wirkstoffe Dossiers erarbeitet wurden und die Wirkstoffe nach und nach in die Liste der aktiven Wirkstoffe aufgenommen werden, geht es nun darum, Zulassungsanträge für Biozidprodukte zu erstellen und erfolgreich einzureichen. Dabei steht eine Analyse der Datenanforderungen an die Produkte und die effiziente Nutzung der Daten aus den Wirkstoffdossiers am Anfang der Arbeiten.

In Zusammenarbeit mit unseren Partnern

bietet FoBiG einen umfassenden Service zur Erstellung von Wirkstoffdossiers und der Zulassung von Biozidprodukten an.

FoBiGs Themenschwerpunkte

  • Abschätzung der Exposition des Menschen
  • Humantoxikologische Bewertung von bioziden Wirkstoffen und Hilfsstoffe

Referenzen

für die Erstellung von Biozidprodukt-Dossiers

Ihr Ansprechpartner

für die Biozidverordnung und die Zulassung von Biozidprodukten