Mit der EU-Biozidprodukte-Richtlinie 98/8/EG und ihrer Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2002 haben sich umfangreiche Änderungen und neue Anforderungen für die Hersteller und Inverkehrbringer von Biozidprodukten, aber auch für die Bewertungsbehörden ergeben. Die neue Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 (mit Wirksamkeit ab dem 1.9.2013) stellt einen weiteren Meilenstein in der Regulation von bioziden Wirkstoffen dar und regelt nun die Zulassung von Biozidprodukten.
Nachdem für viele Wirkstoffe Dossiers erarbeitet wurden und die Wirkstoffe nach und nach in die Liste der aktiven Wirkstoffe aufgenommen werden, geht es nun darum, Zulassungsanträge für Biozidprodukte zu erstellen und erfolgreich einzureichen. Dabei steht eine Analyse der Datenanforderungen an die Produkte und die effiziente Nutzung der Daten aus den Wirkstoffdossiers am Anfang der Arbeiten.
In Zusammenarbeit mit unseren Partnern
bietet FoBiG einen umfassenden Service zur Erstellung von Wirkstoffdossiers und der Zulassung von Biozidprodukten an.