Mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die die alte Kosmetik-Richtlinie ab Juli 2013 abgelöst hat, kommt dem Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel nach Anhang I der Verordnung ein noch höherer Stellenwert zu. Der Sicherheitsbericht nach Kosmetikverordnung ist Voraussetzung für die Vermarktbarkeit von Kosmetikprodukten. FoBiG greift in diesem Zusammenhang auf die langjährige Erfahrung in den Bereichen Toxikologie und Expositionsabschätzung zurück.
FoBiG bietet Unterstützung:
Auch im Bereich der Sicherheit von Verbraucherprodukten bietet FoBiG maßgeschneiderte Hilfestellung bei unterschiedlichsten Fragestellungen an. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit der Risikocharakterisierung von Verbraucherprodukten unter REACH sowie aus verschiedenen Projekten, beispielsweise für das Institute for Health and Consumer Protection (IHCP) des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission in Ispra und das deutsche Umweltbundesamt, besitzt FoBiG eine umfangreiche Erfahrung auch für außergewöhnliche Fragestellungen. Unsere Leistungen in diesem Segment beinhalten stoff- und produkt-bezogene Bewertungen, beispielsweise in folgenden Bereichen: