Aktualisierung und Erweiterung: Klassierung krebserzeugender Stoffe nach Nr. 5.2.7.1.1 der TA Luft

23.02.2015

In der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), Abschnitt Nr. 5.2.7.1.1, werden Maximalemissionen krebserzeugender Stoffe in die Umwelt begrenzt, wobei die Wirkstärke als „unit risk“ (geschätztes zusätzliches Krebsrisiko pro µg/m³) berücksichtigt wird. Drei Emissionsklassen werden ausgewiesen. In einem Ende Februar 2015 abgeschlossenen Projekt wurden 24 bestehende Zuordnungen von Substanzen in Emissionsklassen aktualisiert und zusätzliche 11 Stoffe analog klassiert. FoBiG entwickelte entsprechende Vorschläge im Auftrag des Umweltbundesamts, Berlin (Projekt: UBA  Z6-55682/1) und diskutierte diese mit einem Fachgremium als Basis für eine Aktualisierung des Regelwerks. Ihr Kontakt für weitere Informationen bei FoBiG ist Fritz Kalberlah.