Bewertung von Substanzen hinsichtlich möglicher endokrin disruptiver Wirkungen

31.01.2019

Substanzbewertungen hinsichtlich ihrer potentiellen das Hormonsystem störenden Wirkung (endocrine-disrupting (ED) properties) sind fester Bestandteil des Zulassungsprozesses bei Bioziden und Pestiziden. Für diese Regelungsbereiche wurden die Kriterien für die ED Bewertung gesetzlich festgelegt. Bei der Bewertung hilft die von der EFSA und ECHA veröffentlichte Guidance zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren. Kriterien für die Substanzbewertung unter REACH wurden bislang noch nicht verabschiedet. Eine Bewertung als endokriner Disruptor hat aber auch unter REACH weitreichende Folgen. FoBiG unterstützt Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Substanzen im Hinblick auf eine mögliche ED Wirkung.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ulrike Schuhmacher-Wolz.