Maßnahmenhöchstwerte für Not(trink)wasser

12.11.2018

Im Verteidigungsfall muss bei Ausfall der regulären Trinkwasserversorgung eine zeitlich begrenzte Notversorgung mit gesundheitlich unbedenklichem Not(trink)wasser gewährleistet sein. Die Anforderungen an die Qualität dieses Wassers entsprechen aber angesichts einer nur begrenzten Dauer dieser Notversorgung nicht den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung. FoBiG hat im Auftrag des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) die Maßnahmenhöchstwerte für Notversorgungswasser überarbeitet. Die Ergebnisse wurden nun in der Datenbank Trinkwasser aktuell veröffentlicht.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ulrike Schuhmacher-Wolz.