Mehr Schutz bei Tätowierungen

08.11.2021

Am 4. Januar 2022 tritt die angepasste REACH-Verordnung in Kraft, die die Verwendung von Tätowiermitteln neu reguliert [Eintrag 75 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)]. Tätowiermittel bestehen aus Pigmenten und Hilfsstoffen, die zum Teil im Verdacht stehen, CMR-Stoffe zu sein. Durch die geänderte Verordnung soll die Verwendung von Tattoo-Farben für die Verbraucher sicherer werden. Allerdings gibt es bislang keine verbindlichen Bewertungskriterien für Tätowiermittel, nach denen die Sicherheitsbewertung durchgeführt werden muss. Deshalb hat das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) nun eine Stellungnahme herausgebracht, in der es Mindestanforderungen und Prüfmethoden für die fraglichen Stoffe vorstellt. Die Mindestanforderungen sollen eine Grundlage für die zukünftigen Risikobewertung bilden. Testmethoden hierfür liegen zum Teil bereits vor; weitere Methoden und Daten zur Bewertung der Gesundheitsrisiken müssten laut BfR aber auch noch entwickelt werden.