Notifizierung an EU Vergiftungszentralen (EU Poison Centres) – Update

29.05.2018

Im März dieses Jahres wurde der Entwurf einer ECHA Leitlinie zum ANNEX VIII der bestehenden CLP Verordnung veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2020 werden Importeure und nachgeschaltete Anwender verpflichtet sein, humantoxikologisch eingestufte Gemische für Verbraucheranwendungen an EU Poison Centres zu melden. Die Leitlinie soll helfen, die Verpflichtungen für alle Akteure klar zu machen und die Umsetzung zu gewährleisten. Zudem wurde Ende April das harmonisierte Poison Centres Notification (PCN) Format veröffentlicht. Das Tool zur Generierung eines Unique Formula Identifiers (UFI) liegt ebenfalls bereits vor.

Bei Fragen zu den Notifizierungspflichten wenden Sie sich an Eva Kaiser.