RAC/SEAC empfehlen erstmals eine 12-jährige Frist für einen Überprüfungsbericht (Review Report) im Zulassungsverfahren

15.07.2019

Wenn ein Antragssteller im Rahmen der Überprüfungsfrist (Review Period) einer gewährten Zulassung noch keine Substitution der zulassungspflichtigen Substanz vornehmen kann, besteht die Möglichkeit durch Einreichung eines Überprüfungsberichts (Review Report) eine erneute Zulassung zu beantragen. Im vorliegenden Fall hat FoBiG zusammen mit unserem langjährigen Partner RPA Ltd die tschechische Firma Spolana s.r.o. bei einem solchen Review Report unterstützt. Insbesondere wurden mehr als 500 Arbeitsplatzmessungen (Luft- und Biomonitoring) und mehrere tausend Messwerte zur Freisetzung in die Umwelt im Detail ausgewertet, ausführlich diskutiert und Expositionswerte für die Risikocharakterisierung abgeleitet. Der resultierende Stoffsicherheitsbericht wurde als Teil des Review Reports eingereicht. Die kürzlich veröffentlichte „RAC/SEAC Opinion“, die hier zugänglich ist, schlägt eine Review Period von 12 Jahren vor, wie sie von Spolana beantragt wurde. Es ist nun an der Europäischen Kommission hierüber zu entscheiden.

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte Klaus Schneider.