Überprüfung der Einstufung von Altöl nach CLP-Verordnung im Kontext der Beurteilung von Abfällen nach Störfallverordnung

23.10.2019

Melanie Macherey war zu Gast auf der Jahresversammlung des Bundesverbands Altöl e.V. (BVA), welche am 19. und 20. September in Potsdam stattfand. Sie stellte dort die Ergebnisse des Gutachtens zur "Überprüfung der Einstufung von Altöl nach CLP-Verordnung im Kontext der Beurteilung von Abfällen nach Störfallverordnung" vor. Hintergrund des von FoBiG im Auftrag des BVA erstellten Gutachtens ist die "Arbeitshilfe für die Einstufung von Abfällen nach Anhang I der 12. BImSchV" ("NRW-Leitfaden"), welche im Sommer 2018 veröffentlicht wurde und nach welcher Altöle störfallrechtlich als umweltgefährliche Stoffe gemäß der Kategorie E2 nach Anhang I der 12. BImschV einzustufen sind. Im Gutachten wird die Relevanz der analysierten Kontaminanten für die Einstufung der Gemische nach CLP-Verordnung untersucht.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Melanie Macherey.