Completeness Check REACH-Registrierungsdossiers – Änderungen ab 1. Mai 2023

01.03.2023

Die ECHA wird Ihre Regeln beim Completeness Check ab 1. Mai 2023 aktualisieren.
Hintergrund sind die geänderten Anforderungen aus den Verordnungen
•    Verordnung (EU) 2021/979 der Kommission vom 17. Juni 2021,
•    Verordnung (EU) 2022/477 der Kommission vom 24. März 2022,
die vorliegenden Beschlüsse des Board of Appeal zu Informationspflichten über die aquatische Toxizität und den Abbau von Schadstoffen sowie von ECHA identifizierte Unzulänglichkeiten in der Verwendungsbeschreibung.
FoBiG unterstützt Sie gerne bei allen Fragen, wie Sie Ihr Registrierungsdossier fit für die neuen Regeln machen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: