Europäische Kommission entwickelt Vorschläge zur Bewertung der endokrinen Wirkung unter REACH

18.11.2019

Zur Bewertung einer möglichen endokrinen Wirkung von Chemikalien plant die Europäische Kommission, Standardinformationsanforderungen für die Anhänge VII-X der REACH-Verordnung zu definieren, sowie diesen Endpunkt in den Anhang I (Stoffsicherheitsbeurteilung) der Verordnung aufzunehmen. Hierbei soll nach den bisherigen Vorschlägen u.a. ein separater Punkt (ähnlich wie bereits für die Bewertung von PBT/vPvB-Eigenschaften) in Anhang I aufgenommen werden, unter dem eine Bewertung der endokrinen Wirkung erfolgen soll. Dem entsprechend soll auch der Stoffsicherheitsbericht erweitert werden. Zudem ist geplant, dass die ECHA ein entsprechendes Leitlinien-Dokument entwickelt. Wenngleich die Details der Standardinformationsanforderungen erst noch ausgearbeitet werden müssen, dürften sich die im Rahmen der Stoffsicherheitsbewertung notwendigen Arbeiten hierdurch erheblich ausweiten.