Die deutsche Übersetzung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) wurde überarbeitet und dabei unter anderem die Texte der P-Sätze zum Teil revidiert. Die Korrektur ist am 10 April 2015 im Amtsblatt der EU (L94, Jg. 58, Seite 9) erschienen. Die alten Formulierungen dürfen nur noch für 18 Monate verwendet werden. Eine tabellarische Übersicht der aktuellen Versionen der P-Sätze kann auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz unter Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe heruntergeladen werden.