Aktuelles

Seit dem 27. Mai 2025 ist die IUCLID 6 Version 9.0.1 verfügbar. Mit dieser Version werden die Aktivitäten rund um die Positivlisten für Trinkwasserkontaktmaterialien starten. Anträge im Zusammenhang mit der EU-Positivliste für Trinkwasserkontaktmaterialien nach §11 der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) müssen vorab mittels einer sogenannten „Mitteilung der Absicht“ angekündigt werden. Diese Notifizierungen können ab Januar 2026 eingereicht werden. Sind Sie bereit für diesen Schritt? Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen, der Erstellung der notwendigen Unterlagen für Absichtserklärungen und auch für die anschließenden Anträge.

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Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz

Am 29. April veröffentlichte die ECHA auf ihrer Website den erwarteten Vorschlag zur Beschränkung von Chromaten.

Die ECHA schlägt ein EU-weites Verbot von Cr(VI)-Stoffen vor, mit Ausnahme der folgenden Verwendungskategorien (UC), sofern sie die festgelegten Grenzwerte für die Exposition von Arbeitern und für Umweltemissionen einhalten:

UC 1 - Formulierung von Gemischen
UC 2 - Galvanisierung von Kunststoffsubstraten
UC 3 - Galvanisierung von Metallsubstraten
UC 4 - Verwendung von Grundierungen und anderen fest-flüssig Dispersionen
UC 5 - Andere Oberflächenbehandlungen
UC 6 - Funktionelle Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel

Dem Vorschlag zufolge soll eine Beschränkung gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung im Jahr 2028 in Kraft treten, wobei eine einheitliche Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen ist.

Die vorgeschlagene Beschränkung wird Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein, die voraussichtlich am 18. Juni 2025 beginnt und sechs Monate dauern wird. Während der öffentlichen Konsultation können alle betroffenen Interessenvertreter ihren Beitrag leisten.

Wir raten allen betroffenen Akteuren, den Umfang und die Bedingungen des Beschränkungsvorschlags zu überprüfen und dessen Auswirkungen auf ihre eigenen Aktivitäten zu untersuchen.

Wenn Sie Unterstützung benötigen bei der Analyse der Auswirkungen des Beschränkungsvorschlags auf Ihr Unternehmen, bei der Einreichung eines aussagekräftigen Kommentars während der öffentlichen Konsultation oder bei anderen Herausforderungen, die sich aus dem Beschränkungsvorschlag ergeben, steht FoBiG Ihnen gerne zur Verfügung.

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Dr. Melanie Macherey

FoBiG arbeitet an einem neuen Projekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). In der EU laufen aktuell große Anstrengungen, PFAS stärker zu regulieren, um langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt abzumildern. Die Bewertung einer möglichen PFAS-Exposition über die Raumluft ist aktuell nicht möglich, da noch keine Richtwerte für die Innenraumluft abgeleitet wurden. Ferner fehlen auch noch gesundheitsbasierte Beurteilungswerte (sogenannte NIK-Werte, NIK: niedrigste interessierende Konzentration) zur Bewertung einer möglichen PFAS-Emission aus Bauprodukten. Ziel des Projektes ist es deshalb, relevante in die Gasphase der Innenraumluft freigesetzte PFAS mittels Literaturrecherche zu identifizieren und zu bewerten.

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Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz

FoBiG hat ein neues Projekt im Auftrag von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) begonnen.

Vektor-assoziierte Erkrankungen des Menschen, wie z.B. die Lyme-Borreliose, stellen ernsthafte Erkrankungen dar. Das Auftreten entsprechender Vektoren (begrenzt auf Gliederfüßer wie z.B. Mücken und Zecken) in Deutschland kann möglichweise durch den Klimawandel, aber auch durch andere Faktoren, beeinflusst sein und ist daher für die öffentliche Gesundheit und den Arbeitsschutz ein wichtiges Thema.

Die aktuelle Recherche von FoBiG hat zum Ziel, die in Deutschland zugänglichen relevanten Biozidprodukte und behandelte Waren, welche es zum Schutz vor Vektoren gibt, zu ermitteln und Trends zu deren Mengen aus den letzten 10 Jahren zu erfassen. Die Recherche wird abgerundet durch die Suche nach existierender Literatur zur Exposition von Beschäftigten gegenüber diesen Produkten und behandelten Waren bei deren Verwendung und weltweit eingesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen zum Schutz vor den Vektoren.

Der Abschlussbericht zum Projekt wird im zweiten Halbjahr 2025 erwartet.

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Dr. Karin Heine

Seit einigen Jahren arbeitet die Europäische Kommission daran, Emissionen aus Bauprodukten einheitlich bewerten zu lassen, um europaweit einheitliche und tragfähige Kriterien für den Verbraucherschutz bereitstellen zu können. Zu diesem Zweck werden Werte des "lowest concentration of interest" oder kurz EU-LCI-Werte abgeleitet. Wie berichtet war FoBiG bereits in der Vergangenheit immer wieder bei der Ableitung dieser Werte beteiligt. Nun ist wieder ein neuer Bericht erschienen, in dem fünf Stoffe begutachtet wurden: 2,6-Di-tert-butyl-4-Methylphenol (BHT), Benzylalkohol, Dipropylenglycolmethylether (DPGME), n-Butylacrylat und 2-Ethylhexylacrylat. Die Beiträge von FoBiG beziehen sich auf Benzylalkohol und DPGME. Das Ergebnis ist hier veröffentlicht.
Weitere Hintergrundinformationen zu EU-LCI-Werten finden sich auch beim UBA.

17. Dezember 2024
Das Jahr 2024

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und wir blicken auf interessante Entwicklungen zurück, die uns in der Zukunft beschäftigen werden. Neben anderen Elementen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit werden die neuen Gefahrenklassen der CLP-Verordnung in den kommenden Jahren die (Neu-) Bewertung zahlreicher Chemikalien erfordern, ebenso wie der neue Rechtsrahmen für Substanzen, die in Trinkwasserkontaktmaterialien eingesetzt werden. Bevor wir uns diesen und weiteren spannenden Aufgaben widmen, möchten wir uns bei allen Freunden/-innen, Geschäftspartnern/-innen und Kunden/-innen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.

Das FoBiG-Team wünscht Ihnen und Euch erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2025!

Die lange erwartete Aktualisierung der CLP Leitlinien  ist seit November 2024 auf der ECHA-Homepage verfügbar. Statt wie bisher alle Informationen in einem Dokument zu finden, hat die Integration der neuen Gefahrenklassen (endokrine Disruptoren  mit Wirkung auf die Gesundheit des Menschen bzw. der Umwelt; persistente Stoffe - PBT/vPvB und PMT/vPvM) eine Aufsplittung in fünf Einzeldokumente notwendig gemacht. Damit stellt die ECHA kurz vor der Deadline 1. Mai 2025 für ab dann neu auf den Markt gebrachte Stoffe die notwendigen Leitlinien zur Einstufung zur Verfügung. Auf wichtige Überarbeitungen der Abschnitte zu bereits bestehenden Gefahrenklassen, wie z.B. die Aufnahme der OECD Guideline No. 497 „Defined Approaches on Skin Sensitisation“ müssen wir immer noch warten.

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Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz

Epoxidharzsysteme sind mit die häufigsten Auslöser berufsbedingter allergischer Hauterkrankungen. Neben den Harzen tragen auch weitere Inhaltsstoffe, wie z. B. einige Reaktivverdünner, zu der kontaktsensibilisierenden Wirkung bei. Die sensibilisierende Wirkstärke der Inhaltsstoffe kann variieren und wurde von FoBiG in verschiedenen DGUV geförderten Projekten untersucht (DGUV FP-0324, FP-0384 und FP-0451). In der neuen DGUV Veröffentlichung sind Informationen zum sicheren Umgang mit Epoxidharzsystemen dargestellt. Sie beinhaltet generelle oder auf Tätigkeitsfelder zugeschnittene technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Epoxidharzsystemen. Als Teil der Prüfung von möglichen Substitutionen wird auf den von FoBiG entwickelten EIS-Gemischerechner hingewiesen.

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Dr. Karin Heine

Materialien, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Zur Herstellung dieser Materialien dürfen daher nur Substanzen (als Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile) verwendet werden, die auf den entsprechenden Positivlisten stehen. Im April 2024 wurden gemäß der Anforderungen nach Paragraph 11 der Trinkwasserrichtlinie die Rechtsakte zur Festlegung der Positivlisten, der Informationsanforderungen und des Verwaltungsverfahrens zur Aktualisierung der europäischen Positivliste veröffentlicht. Ab Ende 2025 wird es möglich sein, die ECHA über die Absicht zu informieren, Änderungen an den europäischen Positivlisten vorzuschlagen. Ab Ende 2026 können Anträge auf Änderung (einschließlich Anträge zur Ergänzung oder Streichung) der europäischen Positivlisten bei der ECHA eingereicht werden. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen, der Erstellung der Anträge und der Planung für zukünftige Anträge.

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Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz

Auf Einladung des Arbeitskreises „Chemikalienbewertung“ der Fachgruppe „Umweltchemie und Ökotoxikologie“ der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) stellte Jan Oltmanns auf der Arbeitskreissitzung am 18.4.2024 die zusammen mit RPA Europe erstellte Studie zu Datenanforderungen und Risikobewertungsmethoden für die EFSA vor (s. „Aktuelles“ vom 8.1.2024). Eine Zusammenfassung des Vortrags findet sich im Heft 2/2024 der „Mitteilungen der Fachgruppe Umweltchemie und Ökotoxikologie“, das hier heruntergeladen werden kann.

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Jan Oltmanns, MSc, PgDip

Die Bewertung und Kennzeichnung von Materialausgasungen aus Bauprodukten in die Raumluft ist die Grundlage für tragfähige Kriterien zum Verbraucherschutz auf diesem Gebiet. Um sich europaweit auf einheitliche Werte beziehen zu können, hat die Europäische Kommission in den letzten Jahren begonnen, harmonisierte Einstufungen erheben zu lassen. Das Umweltbundesamt (UBA) unterstützt auf deutscher Ebene diese Bestrebungen und hat über die letzten Jahre bereits mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, harmonisierte LCI-Werte (Werte der „Lowest concentration of interest“) zu entwickeln. An mehreren dieser Gutachten war FoBiG beteiligt. Der neuste Bericht zu den Stoffen β-pinene, other terpenes, pentanols, 5-chloro-2-methyl-4-isothiazolin-3-one (CIT) and 2-methyl-4-isothiazolin-3-one (MIT) wurde gerade veröffentlicht. FoBiG hat den Stoffbericht zu CIT und MIT erstellt und den EU-LCI-Wert für diese Stoffe abgeleitet. 

Hintergrundinformationen zu EU-LCI-Werten finden sich auch beim UBA.

FoBiG hat zusammen mit RPA Europe S.R.L. in einem Projekt für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Datenanforderungen und Risikobewertungsmethoden für Chemikalien in zahlreichen Regelungsbereichen zusammengestellt und miteinander verglichen. Hierzu wurden u.a. die Bereiche REACH-Chemikalien, Biozide, Pflanzenschutzmittel, Kosmetika, Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe sowie Human- und Veterinärarzneimittel eingehend untersucht. Das Projekt stellt umfangreiche Daten bereit, arbeitet mittels vergleichender Analysen Unterschiede zwischen Regelungsbereichen beispielsweise hinsichtlich der Testanforderungen und Bewertungsmethoden heraus und nennt exemplarisch Harmonisierungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse können als Grundlage für die weitere Umsetzung des in der EU-Chemikalienstrategie formulierten Ziels „One Substance – One assessment“ dienen. Der umfangreiche Projektbericht, einschließlich detaillierter tabellarischer Datenzusammenstellungen, wurden kürzlich von der EFSA publiziert.

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Jan Oltmanns, MSc, PgDip