Epoxy Europe, eine Sektorgruppe des europäischen Verbands der chemischen Industrie (Cefic), die die Interessen der Epoxidharzhersteller Europas vertritt, hat einen weiteren Schritt Richtung sicherer Verwendung von Epoxidharzprodukten gemacht. Die „Epoxy Safety App“ wurde Anfang November veröffentlicht. Die Anwendung wurde für Smartphones und Tablets entwickelt und ist in mehreren Sprachen erhältlich. Die App ist zu Informations- und Schulungszwecken gedacht, und bietet in kurzer, übersichtlicher Form zum Beispiel Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen oder zum Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung beim Umgang mit Epoxidharzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Ab sofort sind Anmeldungen zum OECD-Workshop zu Ansätzen zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten möglich.
Dieser internationale online-Workshop am 21.10. und 24.10.2022 behandelt methodische Aspekte der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten. Klaus Schneider wird darin Ergebnisse des BAuA-Projektes F2437 („Derivation of occupational exposure limits for airborne chemicals - Comparison of methods and protection levels“) vorstellen.
Am 20. September hat die Europäische Kommission die 4-wöchige öffentliche Kommentierungsphase für neue CLP-Gefahrenklassen gestartet. Folgende neue Klassen sind geplant:
Die Einstufung soll jeweils getrennt für die menschliche Gesundheit (EUH380 bzw. 381) oder die Umwelt (EUH430 bzw. 431) erfolgen.
Der Nachweis soll auf Human- und/oder Tierdaten beruhen. Für eine Einstufung in Kategorie 1 muss der Nachweis erbracht werden, dass der Stoff folgende Kriterien erfüllt:
(a) endokrine Aktivität;
(b) eine schädliche Wirkung bei einem intakten Organismus oder seinen Nachkommen und künftigen Generationen;
(c) ein biologisch plausibler Zusammenhang zwischen der endokrinen Aktivität und der schädlichen Wirkung.
Die Kategorie 2 ist dann zu wählen, wenn die Belege nicht stichhaltig genug für die Zuordnung in die Kategorie 1 sind.
Außerdem wird es Änderungen im Bereich des Umweltverhaltens von Substanzen geben. Die Einstufung für PBT (“persistent, bioaccumulative and toxic”, EUH440), vPvB (“very persistent and very bioaccumulative”, EUH441), PMT (“persistent, mobile and toxic”, EUH450) sowie vPvM (“very persistent and very mobile”, EUH451) werden eingeführt.
Die Konzentrationsgrenzen für die Einstufungen von Gemischen liegen durchweg bei 0,1 %. Einzige Ausnahme bilden die ED Kat. 2 Stoffe (1%).
Seien sie schnell, die Kommentierungsphase des beschleunigten Verfahrens für diese Änderungen endet bereits am 18. Oktober 2022.
Haben Sie fragen zu diesen Endpunkten kontaktieren Sie unsere Experten Jan Oltmanns (Umweltverhalten) und Ulrike Schuhmacher-Wolz (endokrine Disruptoren).
Weiterführende Links
Europäische KommissionAb August wird unsere neu überarbeitete Homepage online gehen. Die bisherigen Inhalte wie unsere Leistungen, das Aktuelle und offene Stellenausschreibungen werden weiterhin übersichtlich für Sie auf https://www.fobig.de zu finden sein.
Wie im EU-Amtsblatt vom 11. April 2022 veröffentlicht, werden die Zulassungspflichten gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung auf folgende 5 neue Stoffe ausgeweitet:
Diese Stoffe wurden 2019 aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden, krebserregenden oder endokrinschädlichen Eigenschaften als SVHCs (Substances of Very High Concern) identifiziert. Unternehmen, die diese Substanzen über den 1. Mai 2025 hinaus nutzen möchten, müssen bis zum 1. November 2023 bei der ECHA Zulassungsanträge einreichen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Mit fast 200 Teilnehmern fand am 5. April 2022 der internationale Workshop zum BAuA-Forschungsprojekt F 2437 („Derivation of occupational exposure limits for airborne chemicals - Comparison of methods and protection levels“) zur Methodik der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten statt. Die Präsentationen sind auf der Workshop-Website verfügbar. Ein Mittschnitt (für zwei Wochen verfügbar) und eine Zusammenfassung des Workshops werden ebenfalls in Kürze dort bereitgestellt.
Weiterführende Links
Workshop-WebsiteInnerhalb von kurzer Zeit wurden zwei EU-Verordnungen verabschiedet, die beide Änderungen bei den Informationsanforderungen der REACH Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006) herbeiführen. Die Verordnung (EU) 2021/979 vom 17. Juni 2021 gilt bereits seit dem 8. Januar 2022. Verordnung (EU) 2022/477 vom 24. März 2022 wird ab dem 14. Oktober 2022 gültig sein. Beide Verordnungen betreffen Änderungen in den REACH Annexen. ECHA plant, entsprechende Leitliniendokumente in der zweiten Hälfte 2022 zu updaten. Registranden sind aufgefordert, ihre Registrierungen entsprechend zu überarbeiten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass zwei Veröffentlichungen von FoBiG-Mitarbeitern erschienen sind. Diese Publikationen im Journal of Applied Toxicology (Dilger et al., 2022; Schneider et al., 2022) fassen die Ergebnisse eines Projektes von FoBiG zu Methoden der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten (BAuA Forschungsprojekt F2437) zusammen.
Die Projektergebnisse werden auch am 5. April 2022 (online und in Präsenz in Dortmund) in einem Workshop vorgestellt. Interessierte können sich hier zum Workshop anmelden.
Der Abschlussbericht des Projektes steht auf der Seite der BAuA zum Download bereit.
Am 5. April 2022 werden auf einem Workshop in Dortmund (Konferenzsprache Englisch, Teilnahme in Präsenz und online möglich) die Ergebnisse eines Projektes von FoBiG zu Arbeitsplatzgrenzwerten (Forschungsprojekt F2437) vorgestellt. Dieses Projekt hatte zum Ziel, die Unterschiede zwischen den aktuell verwendeten Methoden der Grenzwertableitung und die daraus resultierenden unterschiedlichen Schutzniveaus zu analysieren und transparent zu machen. Auf Basis eigener neuer Datenauswertungen wurden Verteilungen für die Zeit-, Inter- und Intraspeziesextrapolation erstellt und mit probabilistischen Methoden kombiniert, um Schutzniveaus zu untersuchen. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens war es, ein gemeinsames Verständnis für die notwendigen methodischen Festlegungen bei der Grenzwertsetzung und damit eine Grundlage zur Harmonisierung der Grenzwertableitung für den Arbeitsplatz in der EU zu schaffen.
Interessierte können sich hier zum Workshop anmelden.
Der Abschlussbericht zum Projekt steht hier zum Download bereit.
Seit einigen Jahren werden in Epoxidharzsystemen Präpolymere verwendet. Dabei handelt es sich um Verbindungen in der Härterkomponente der Systeme, bei denen Epoxidharz und Amin vorreagiert sind. Im Rahmen eines von der DGUV geförderten Forschungsprojektes (FP-0451) wurde deren sensibilisierende Wirkstärke experimentell genauer untersucht. Unter bestimmten Bedingungen der Zusammensetzung der Präpolymere konnte deren geringere sensibilisierende Potenz belegt werden. Sie können entsprechend als Ersatzstoff zu den monomeren Ausgangsstoffen betrachtet werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Weiterführende Links
FP-0451Das Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) in Freiburg i. Br. sucht eine/n
Toxikologen/Toxikologin
(m/w/d)
in unbefristeter Stellung für den Arbeitsbereich toxikologische Risikobewertung/regulatorische Toxikologie.
FoBiG ist seit über 30 Jahren im Bereich der toxikologischen Risikobewertung tätig. Wir arbeiten in vielen verschiedenen Regelungsbereichen wie z.B. Chemikalien- und Biozidrecht, Umweltchemikalien und Lebensmittelsicherheit. Zu unseren Kunden gehören u.a. Unternehmen der chemischen Industrie, nationale Behörden sowie Institutionen der EU. Wir suchen für unser multidisziplinäres Team ab Frühjahr 2022 Verstärkung.

