Der Termin zur Abgabe von REACH-Registrierungen zum 1. Juni 2018 bringt diverse Neuerungen. FoBiG beschreibt in einem Beitrag im CHEManager, welche Besonderheiten für Stoffe im untersten Tonnageband (1-10 t/a) gelten. Nähere Informationen gibt es unter Besonderheiten von REACh 2018 – aus: CHEManager 05/2016 oder als Dokument (pdf) oder direkt bei Klaus Schneider.
Eine hektische Zeit liegt hinter uns! Zusammen mit unseren Partnern und Spezialisten für sozioökonomische Analyse von RPA Ltd. arbeitete unser Team an mehreren Zulassungsanträgen parallel. Insgesamt wurden in den letzten Monaten Zulassungsanträge für 13 Firmen erarbeitet und erfolgreich eingereicht. Betroffen waren Verwendungen verschiedener Chromate sowie von 1,2-Dichlorethan (Ethylendichlorid).
Haben Sie Fragen zu Zulassungsanträgen für Chemikalien unter REACH? Dann wenden Sie sich an Klaus Schneider.
Wir suchen für eine unbefristete Halbtagsstelle eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter als
wissenschaftliche Hilfskraft / Projektassistent/in
mit vielfältigen Querschnittsaufgaben im Bereich der Projektakquisition und –durchführung (inklusive Recherchen, Auswertung und Aufbereitung wissenschaftlicher Daten) sowie der Büroorganisation. Folgende Kompetenzen (auf Basis eines abgeschlossenen Bachelor-Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation) sind erforderlich:
• EDV/IT, Website: Hilfestellung bei kleineren Problemen, Software-updates, Elektronikbeschaffung, Ansprechpartner für externen IT-Dienstleister, technische Betreuung unserer Website, etc.
• gute Kenntnisse in MS Office-Anwendungen, insbesondere EXCEL®, WORD® und PowerPoint®
• gute organisatorische Fähigkeiten
• naturwissenschaftliches Verständnis
Wir setzen Teamfähigkeit, soziales Selbstverständnis, eine gute Lernfähigkeit bei wechselnden Aufgaben und gute Englischkenntnisse voraus.
FoBiG ist ein privates, wissenschaftlich tätiges Beratungsunternehmen im Bereich der toxikologischen Risikobewertung (kein Labor), das seit mehr als 25 Jahren in Freiburg besteht.
Wir bieten ein gutes Betriebsklima, anspruchsvolle Arbeit mit Platz für Eigeninitiative, hohe Flexibilität (z.B., um Privatleben und Arbeitszeit zu verknüpfen) und eine angemessene Bezahlung in unbefristeter Stellung.
Auf Ihre (ausschließlich) schriftliche Bewerbung per E-Mail an gabriele.haeffner@fobig.de oder
per Post an FoBiG, Klarastraße 63, 79106 Freiburg freuen wir uns. Vielen Dank!
Die von der Europäischen Kommission (Generaldirektion EUROSTAT) initiierte „REACH Baseline Study“ untersucht die Auswirkungen von REACH auf die durch Chemikalien verursachten Risiken sowie auf die zugrunde liegende Qualität der Daten. Die Studie zeichnet sich durch wiederholte Erhebungen im Abstand von jeweils 5 Jahren aus. FoBiG war von Anbeginn an der Methodenentwicklung und Durchführung der ersten Studie sowie an der ersten Aktualisierung nach 5 Jahren beteiligt. Wie in der Vergangenheit arbeitet ein Team von FoBiG, INERIS und DHI unter Federführung des Öko-Instituts Freiburg nun an der Aktualisierung nach 10 Jahren. Die Arbeiten werden von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU) finanziert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter Jan Oltmanns.
Am 5. Januar 2016 trat eine neue Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission in Kraft (Verordnung (EU) Nr. 2016/9), die die gemeinsame Nutzung von Daten für REACH-Registrierungen regelt. Pflichten und Rechte von Datenbesitzern und Firmen, die diese für Registrierungsdossiers brauchen, die Zusammenarbeit in den SIEFs („substance information exchange fora“) und die Kostenteilung werden damit genauer festgelegt. Das Prinzip „Ein Stoff, eine Registrierung“ wird bestätigt. Diese Festlegungen sind insbesondere auch für Firmen wichtig, die zur Frist 2018 erstmals Registrierungsdossiers abgeben müssen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Klaus Schneider.
Wir bedanken uns für die angenehme und fruchtbare Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünschen Ihnen/Euch beste Aussichten (nicht nur auf den Ilulissat Eisfjord), eine erholsame Weihnachtszeit und ein erfolgreiches Neues Jahr!
Ein Beitrag der FoBiG-Mitarbeiter Fritz Kalberlah und Karin Heine wurde in der Losenblattsammlung der WEKA-Praxislösungsreihe veröffentlicht (Welzbacher, Ulrich, Hrsg., Gefahrstoffe - 138. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung, Oktober 2015; ISBN: 978-3-8111-7730-7). Im Artikel geht es um den Vergleich zwischen rechtlich bindenden nationalen und internationalen Arbeitsplatzgrenzwerten (AGWs/OELs) und den „Derived No Effect Levels“ (DNELs) aus der europäischen Chemikaliengesetzgebung (REACH). Ein Fazit der Autoren ist, dass ca. 10 % der DNELs in ihre Schutzfunktion nicht ausreichend erscheinen. Unter Kenntnis dieser Unsicherheit können die DNELs in der Regel trotzdem ersatzweise zur Gefährdungsabschätzung herangezogen werden, sollte (noch) kein AGW/OEL vorliegen. Die Unterschiede der jeweiligen Ableitungsmethoden werden beschrieben. Es wurde festgestellt, dass einige OEL-Ableitungen auf veralteten Schlüsselstudien basieren und dass die Anwendung einer transparenten Bewertungsmethodik einen wichtigen Startpunkt für eine Harmonisierung der Grenzwerte darstellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter Karin Heine und Fritz Kalberlah!
Eine aktualisierte Version der Endpunkt-spezifischen Leitlinie R.7a enthält Neuerungen der Teststrategie bei der Bestimmung von haut- und augenreizenden Stoffen. Diese berücksichtigt umfassend die Anpassung verschiedener bereits bestehender OECD Testrichtlinien (in vivo: TG 404 (Haut); in vitro: TG 430 (TER), 431 (RHE), 435 (Durchbruchzeit), 439 (RHE)) bzw. die Veröffentlichung neuer Versuchsvorschriften (TG 491 (STE) und TG 492 (EpiOcular) vom Juli 2015. In der neu formulierten Leitlinie wird verstärkt darauf verwiesen, dass die Testung in vivo nur noch das letzte Mittel der Wahl darstellt und auch eine aktuell diskutierte Änderung der REACH-Verordnung soll die Stellung der in-vitro-Prüfungen zu diesen Endpunkten weiter stärken. Aktuell ist es mit Hilfe der validierten in-vitro-Tests möglich, eine Substanz durch Kombination verschiedener Prüfungen bezüglich ihrer korrosiven bzw. hautreizenden Wirkung einzustufen oder auch eine Nichteinstufung zu begründen. Für die Prüfung der Wirkung auf die Augen fehlt derzeit noch ein validiertes Prädiktionsmodell zur Einstufung in die Kategorie 2 als augenreizender Stoff nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Sollten Sie Fragen bezüglich einer Teststrategie im Bereich der Haut- und Augenreizung gemäß dem neuesten Stand der Entwicklung haben, wenden Sie sich an unsere Expertin Ulrike Schuhmacher-Wolz.
Lesen Sie demnächst mehr zu Neuerungen bei der Testung von hautsensibilisierenden Stoffeigenschaften!
Wir freuen uns sehr mitteilen zu können, dass unsere Kollegin Karin Heine die Abschlussprüfung zur Fachtoxikologin DGPT erfolgreich bestanden hat! Herzlichen Glückwunsch, Karin!
In einem Artikel für „Nachrichten aus der Chemie“, der Zeitschrift der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GdCh), beschreiben Klaus Schneider und Kollegen von RPA Ltd., Tom Persich und Panos Zarogiannis, ihre Erfahrungen mit der Erstellung von Zulassungsanträgen. Das FoBiG/RPA-Team hat in den letzten Jahren Zulassungsanträge für zahlreiche Annex-XIV-gelistete Stoffe für Firmen und Konsortien erarbeitet. Den Beitrag aus dem Heft 09/2015 finden Sie hier.
Mitte Juli 2015 erschien die zweite Ergänzungslieferung zu „Trinkwasser aktuell“, dem 2014 neu herausgegebenen Standardwerk mit rechtlichen, technischen und gesundheitlichen Informationen rund um das Thema Trinkwasser. Die aktuelle Ergänzungslieferung beinhaltet einen Beitrag der FoBiG Mitarbeiterin Ulrike Schuhmacher-Wolz zu „Arsen im Trinkwasser“. Weiterhin umfasst die Ergänzungslieferung u.a. Publikationen zu Nickel und Phosphat im Trinkwasser, sowie Beiträge zu Nebenprodukten aus der Desinfektion von Trinkwasser und Rückständen von Humanarzneimitteln und ihre Transformation in der Umwelt und bei der Wasseraufbereitung. „Trinkwasser aktuell“ wird vom Erich-Schmidt-Verlag herausgegeben. Weitere Informationen finden Sie hier. Oder senden Sie eine E-Mail an Ulrike Schuhmacher-Wolz.
Im Juni tagte die gemeinsame Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zur Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen und –kontaminanten (JECFA: Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) in Rom. Unser Geschäftsführer Klaus Schneider war eingeladen, als Experte an diesem 80. JECFA teilzunehmen und zur toxikologischen Bewertung von Pyrrolizidinalkaloiden und nicht-dioxinartigen polychlorierten Biphenylen beizutragen. Die Ergebnisse werden in den Publikationen von JECFA veröffentlicht werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Klaus Schneider.