Die umfangreichen Informationen zur sicheren Verwendung von Epoxidharzprodukten finden sich jetzt in neuem Gewand auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hier sind gesammelt alle Ergebnisse verschiedener Forschungsprojekte verfügbar, z.B. zum Ranking gemäß der sensibilisierenden Wirkstärke von Inhaltsstoffen, Schulungsmaterial für die berufliche Fortbildung von Arbeitern aus Branchen, die häufig Umgang mit diesen Arbeitsstoffen haben, oder auch praktische Tipps in Form von Handschuhempfehlungen bis hin zu den Selbstbewertungen von Epoxidharzprodukten durch die Hersteller. Wird einem Produkt gemäß der Bewertung nach Anwendungsleitfaden eine höhere Sicherheit der betroffenen Arbeiter bescheinigt, so sind diese Produkte dort gelistet. Und auch auf den von FoBiG maßgeblich entwickelten EIS-Gemischrechner zum Vergleich der sensibilisierenden Wirkstärken zweier technisch vergleichbaren Epoxidharzprodukte wird verwiesen.
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Am 4. Januar 2022 tritt die angepasste REACH-Verordnung in Kraft, die die Verwendung von Tätowiermitteln neu reguliert [Eintrag 75 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)]. Tätowiermittel bestehen aus Pigmenten und Hilfsstoffen, die zum Teil im Verdacht stehen, CMR-Stoffe zu sein. Durch die geänderte Verordnung soll die Verwendung von Tattoo-Farben für die Verbraucher sicherer werden. Allerdings gibt es bislang keine verbindlichen Bewertungskriterien für Tätowiermittel, nach denen die Sicherheitsbewertung durchgeführt werden muss. Deshalb hat das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) nun eine Stellungnahme herausgebracht, in der es Mindestanforderungen und Prüfmethoden für die fraglichen Stoffe vorstellt. Die Mindestanforderungen sollen eine Grundlage für die zukünftigen Risikobewertung bilden. Testmethoden hierfür liegen zum Teil bereits vor; weitere Methoden und Daten zur Bewertung der Gesundheitsrisiken müssten laut BfR aber auch noch entwickelt werden.
Teilergebnisse eines DGUV-geförderten Forschungsprojektes zur sensibilisierenden Wirkstärke von Präpolymeren aus Epoxidharzsystemen werden von unserem Kooperationspartner, Eurofins BPT GmbH, in einem Poster bei der Eurotox Tagung am 27. September 2021 vorgestellt.
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Die Europäische Kommission plant, fünf weitere Stoffe in REACH Anhang XIV aufzunehmen. Unternehmen, die diese Stoffe weiterhin verwenden wollen, müssen dann bei der ECHA Anträge auf Zulassung einreichen. Sie sollten beginnen zu prüfen, ob ein Ersatz möglich ist, und wenn nicht, sich auf das Zulassungsverfahren vorbereiten.
Tetraethyllead
EC No: 201-075-4
CAS No: 78-00-2
4,4'-bis(dimethylamino)-4''-(methylamino)trityl alcohol (with ≥ 0,1% of Michler's ketone (EC No 202-027-5) or Michler's base (EC No 202-959-2))
EC No: 209-218-2
CAS No: 561-41-1
Reaction products of 1,3,4-thiadiazolidine-2,5-dithione, formaldehyde and 4-heptylphenol, branched and linear (RP-HP) (with ≥ 0,1% w/w 4-heptylphenol, branched and linear)
EC No: -
CAS No: -
2-ethylhexyl 10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate (DOTE)
EC No: 239-622-4
CAS No: 15571-58-1
Reaction mass of 2-ethylhexyl 10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate and 2-ethylhexyl 10-ethyl-4-[[2-[(2-ethylhexyl)oxy]-2-oxoethyl]thio]-4-octyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate (reaction mass of DOTE and MOTE)
EC No: -
CAS No: -
Diese Stoffe wurden gelistet, da sie entweder krebserzeugende oder reproduktionstoxische Wirkungen haben oder endokrine Disruptoren sind.
FoBiG hat für viele Stoffe mit diesen Endpunkten erfolgreich Zulassungsanträge erarbeitet.
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Die FoBiG Risikobewertung zur Verwendung von UV-Druckfarben in Druckerzeugnissen für Verbraucher wurde veröffentlicht. Laborsimulationen wiesen nur geringe Mengen einzelner Acrylate und Photoinitiatoren in künstlichem Speichel oder Schweiß aus UV-Drucken nach, die in Abhängigkeit vom verwendeten Papier- und UV-Lampentyp sowie Trocknungsgrad des Druckerzeugnisses variierten. Eine Gesundheitsgefahr oder Sensibilisierung ist jedoch bei Handhabung von Druckerzeugnissen mit UV-Druckfarben für den Verbraucher nicht zu befürchten.
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Weiterführende Links
RisikobewertungWir freuen uns, dass wir die erfolgreiche Arbeit zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung in zwei neuen Projekten fortsetzen können. Ein Projekt im Auftrag der niederländischen Behörde RIVM startete Ende letzten Jahres und ein weiteres, zusammen mit Partnern von DHI in Dänemark, als Teil eines Rahmenvertrags mit DG Environment begann vor kurzem. In diesen Projekten wird FoBiG CLH-Dossiers für Stoffe mit CMR-Eigenschaften erarbeiten. Wir werten den Erfolg in diesen Ausschreibungen als Zeichen der hohen Qualität der bislang erarbeiteten Dossiers.
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FoBiG sucht einen Toxikologen (m/w/d) in unbefristeter Stellung für den Arbeitsbereich toxikologische Risikobewertung /regulatorische Toxikologie.
FoBiG ist seit über 30 Jahren im Bereich der toxikologischen Risikobewertung tätig. Wir arbeiten in vielen verschiedenen Regelungsbereichen wie z.B. Chemikalien- und Biozidrecht, Umweltchemikalien und Lebensmittelsicherheit. Zu unseren Kunden gehören u.a. Unternehmen der chemischen Industrie, nationale Behörden sowie Institutionen der EU. Unser multidisziplinäres Team sucht ab Spätsommer 2021 Verstärkung.
Wir bieten:
- spannendes und vielseitiges Arbeiten in einem team-orientierten, kleinen Unternehmen, das Sie aktiv mitgestalten können, und in dem Ihr Beitrag Wirkung hat.
- eine Arbeitsumgebung, in der große Motivation sowie wissenschaftliche Leistung auf höchstem Niveau und flexible, angenehme Arbeitsbedingungen keine Gegensätze darstellen, sondern sich bedingen.
Sie haben:
- eine fundierte Ausbildung im Bereich der Toxikologie (Fachtoxikologe/in DGPT, M.Sc. o. ä.) und besitzen gute Kenntnisse in Chemie. Kreativität bei der Lösung komplexer Fragestellungen und Interesse an multidisziplinären wissenschaftlichen Themen ergänzen Ihre Kenntnisse. Sie arbeiten gut strukturiert, selbständig und effektiv. Sehr gute Deutsch-, Englisch- und MS Office-Kenntnisse sind für Sie selbstverständlich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie diese Beschreibung anspricht, freuen wir uns über Ihre elektronische Bewerbung unter dem Stichwort „Tox-2021“ bis spätestens 15. Mai 2021 an:
Jan Oltmanns c/o gabriele.haeffner@fobig.de
Eine Publikation in „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“ widmet sich der Arbeit des branchenübergreifenden Arbeitskreises Epoxidharze zur Bekämpfung von Hauterkrankungen ausgelöst durch den Kontakt mit Epoxidharzsystemen (Gefahrstoffe 81 (2021) Nr. 01-02). FoBiG-Mitarbeiterin Karin Heine hat an dem Artikel mitgewirkt. Er beinhaltet u. a. eine Beschreibung der Bewertung der sensibilisierenden Wirkstärke von Epoxidharzinhaltstoffen und deren Verwendung zum Vergleich technisch ähnlicher Produkte im Gemischerechner. Dieser wurde maßgeblich von FoBiG entwickelt.
Das Lehrbuch „Regulatory Toxicology“ (Hrsg. F-X. Reichl und M. Schwenk) wird derzeit im Springer Verlag für seine 2. englische Auflage vorbereitet. Sie soll in gedruckter Form im September 2021 erscheinen. In diesem Zuge wurden die Kapitel, an denen FoBiG-Mitarbeiter mitwirken, bereits überarbeitet und sind in der online-first Version auf SpringerLink vorab verfügbar:
Limit Values and Guideline Values in Regulatory Toxicology
Karin Heine, Alexander Eckhardt
Quality Criteria for Primary Literature in Toxicology
Klaus Schneider, Sebastian Hoffmann, Agnieszka Kinsner-Ovaskaine
Default Factors in Quantitative Risk Assessment
Klaus Schneider, Leonard Ritter

in dem deutlich mehr als nur die toxikologischen Herausforderungen zu bewältigen waren. Wie bei vielen von Ihnen sicherlich auch, war (und ist) immer wieder Improvisation in Zeiten der Corona-Krise gefragt. Schneller und umfangreicher als eigentlich geplant haben wir Home-Office-Kapazitäten auf- und Online-Konferenz-Systeme ausgebaut und dabei die eigentliche Arbeit nicht aus dem Blick verloren. Das war nicht immer einfach.
Inmitten dieser Ereignisse hat Jan Oltmanns – wie seit langem geplant und vorbereitet – im Juli 2020 die Geschäftsführung von Klaus Schneider übernommen, der sich neben etwas mehr Muße nun ganz der spannenden Projektarbeit widmet und Ihnen auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Vielen Dank an alle Freunde/innen, Geschäftspartner/innen und Kunden/innen für die gute Zusammenarbeit und die mitunter hohe Flexibilität in diesem außergewöhnlichen Jahr.
Wir wünschen allen eine wohlverdiente Pause, erholsame Weihnachtstage, einen guten Start ins Neue Jahr 2021 und bleiben Sie gesund!
Dieses Jahr suchen wir drei chemische Elemente, deren Farben im Feuerwerk wie abgebildet erscheinen (beachten Sie die kleine Hilfestellung!).
Im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) analysiert FoBiG die Methoden zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten und erarbeitet Vorschläge für Aktualisierungen und Harmonisierungen. Nun sind mit dem abschließenden „Synthesis report“ alle Diskussionspapiere auf der BAuA-Internetseite veröffentlicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) analysiert FoBiG die Methoden zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten und erarbeitet Vorschläge für Aktualisierungen und Harmonisierungen. Weitere Teilberichte des Projektes wurden kürzlich auf der BAuA-Internetseite veröffentlicht. In diesen Berichten analysieren wir Extrapolationsschritte
- Zeitextrapolation
- Interspeziesextrapolation
- Intraspeziesextrapolation
und leiten auf Basis neuer Daten Verteilungsfunktionen für diese Extrapolationen ab. In einem weiteren Bericht wird die Methodik zur Berechnung von „Human Equivalent Concentrations“ (HEC) zur Interspeziesextrapolation für Partikel im Atemtrakt diskutiert.
Bei Fragen kontaktieren sie bitte Klaus Schneider.