Aktuelles

18. Dezember 2023
Wieder einmal

geht ein Jahr zu Ende, in dem wir uns mit vielen interessanten Projekten beschäftigen konnten, z.B. für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Europäische Kommission, aber auch für viele (und oftmals langjährige) Kunden aus verschiedenen Industriebereichen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Freunden/-innen, Geschäftspartnern/-innen und Kunden/-innen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.

Das FoBiG-Team wünscht Ihnen und Euch erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2024!

13. Oktober 2023
Betriebsausflug 2023

Unser diesjähriger Betriebsausflug führte in die Vergangenheit der Metallindustrie. Ein ehemaliger Kumpel gab uns aus erster Hand Einblick in das Weltkulturerbe Völklinger Hütte bei Saarbrücken. Wir waren beeindruckt von dieser Arbeitswelt nicht lang vergangener Tage.

Deutsche Cricket Meisterin

Unsere Mitarbeiterin Anne Bierwisch ist mit der Spielgemeinschaft BW-United im August Deutsche Meisterin in der Cricket-Bundesliga geworden. Im Finale gewann BW-United gegen Bayer Uerdingen deutlich mit 180 Runs gegenüber 87 Runs, wobei Anne beim Schlagen 66 Runs aus 49 zugeworfenen Bällen beisteuerte und dafür als Spielerin des Spiels ausgezeichnet wurde. Wir gratulieren herzlich!

Seit April 2023 ist die Erweiterung der CLP-Verordnung in Kraft, die für  Chemikalien auf dem europäischen Markt ohne Tonnagebeschränkung auch eine Einstufung hinsichtlich der komplexen Endpunkte endokrine Wirkung und Umweltpersistenz fordert. Insbesondere für Substanzen mit niedrigen Tonnagen und wenig experimentellen Daten kann das zur Herausforderung werden.

FoBiG hat die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst:
•    Einstufungsanforderungen Endokrine Wirkung
•    Einstufungsanforderungen Umweltpersistent (PBT und PMT).

Starten Sie rechtzeitig mit der Prüfung Ihres Portfolios.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz

Weiterführende Links

Einstufungsanforderungen Umweltpersistent (PBT und PMT)Einstufungsanforderungen Endokrine Wirkung

Am 20. April 2023 ist der delegierte Rechtsakt zur Änderung der für Europa geltenden CLP-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2023/707) zur Einführung neuer Gefahrenklassen in Kraft getreten. Zukünftig müssen Stoffe und Gemische hinsichtlich folgender Eigenschaften bewertet werden:

  • endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit (ED HH)
  • endokriner Disruptor für die Umwelt (ED ENV)
  • persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT bzw. vPvB)  
  • persistent, mobil und toxisch (PMT bzw. vPvM).

Ab 1. Mai 2025 müssen alle ab diesem Zeitpunkt neu in den Verkehr gebrachten Stoffe nach den neuen Vorschriften gekennzeichnet werden. Für alle vor dem 1. Mai 2025 auf dem Markt erschienen Stoffe gilt dies ab dem 1. November 2026. Auch wenn diese gesetzlichen Fristen zur Kennzeichnung ausreichend lang erscheinen, empfehlen wir Firmen, frühzeitig das Stoffportfolio zu sichten und zu priorisieren, da die Bewertungsschritte umfangreich und aufwändig sind.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen und Aufgaben in diesem Zusammenhang.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz

Die ECHA plante Ihre Regeln beim Completeness Check ab 1. Mai 2023 zu aktualisieren. Wir berichteten darüber.
Die neuen Regeln werden, wie jetzt bekannt wurde, allerdings erst am 1. Juni in Kraft treten, da es beim IUCLID-Release zu Verzögerungen gekommen ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz

Klaus Schneider wird beim 62. Annual Meeting der Society of Toxicology (SOT) (19. Bis 23. März 2023) in Nashville, Tennessee, als Sprecher am Workshop „Shedding Light on Population Variability and Susceptibility: New Approach Methods to Inform Risk Assessment” teilnehmen und dort u.a. die Ergebnisse zur innerartlichen Variabilität aus dem BAuA-Forschungsprojekt F2437 präsentieren.

Weiterführende Links

Folien des Vortrags

Die ECHA wird Ihre Regeln beim Completeness Check ab 1. Mai 2023 aktualisieren.
Hintergrund sind die geänderten Anforderungen aus den Verordnungen
•    Verordnung (EU) 2021/979 der Kommission vom 17. Juni 2021,
•    Verordnung (EU) 2022/477 der Kommission vom 24. März 2022,
die vorliegenden Beschlüsse des Board of Appeal zu Informationspflichten über die aquatische Toxizität und den Abbau von Schadstoffen sowie von ECHA identifizierte Unzulänglichkeiten in der Verwendungsbeschreibung.
FoBiG unterstützt Sie gerne bei allen Fragen, wie Sie Ihr Registrierungsdossier fit für die neuen Regeln machen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz

Eine OECD-Arbeitsgruppe organisierte am 21. und 24. Oktober einen online-Workshop zum Thema Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten. Ein Schwerpunkt sind Bemühungen und Möglichkeiten zur Harmonisierung von Werten. Klaus Schneider wurde eingeladen, aus dem BAuA-Forschungsprojekt F 2437 („Derivation of occupational exposure limits for airborne chemicals - Comparison of methods and protection levels“) zu berichten und Vorschläge zur Harmonisierung von Arbeitsplatzgrenzwerten vorzustellen.

Die Vorträge des Workshops stehen jetzt online.

Weiterführende Links

BAuA-Website
19. Dezember 2022

Ein Jahr mit vielen spannenden Projekten neigt sich dem Ende entgegen. Zu diesem Anlass möchten wir uns bei allen Freunden/innen, Geschäftspartner/innen und Kunden/innen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.
Das Jahr 2022 markierte auch das 30-jährige Bestehen von FoBiG. Zeit für kleine Neuerungen: Nicht nur unsere postalische Weihnachtskarte, mit der wir Ärzte ohne Grenzen unterstützen wollen, sondern auch die Website haben wir in ein neues Gewand gehüllt. Schauen Sie gerne unter www.fobig.de. Im neuen Design, das nun auch auf mobilen Endgeräten gut lesbar ist, finden Sie wie gewohnt neben unseren Leistungen, Projekten und Veröffentlichungen auch die direkten Kontaktdaten unserer Mitarbeitenden.
Das FoBiG-Team wünscht Ihnen und Euch erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2023!

Wie können Betreiber von kritischen Infrastrukturen im Gesundheitswesen auch im Notfall eine effektive Wasserversorgung sicherstellen? Sind die für die Normalbevölkerung abgeleiteten Maßnahmenhöchstwerte (MHWK) geeignet, um den Gesundheitsschutz von kranken und hospitalisierten Menschen sicher zu stellen? Oder müssten für diese Gruppe abweichende Werte abgeleitet werden? Diesen Fragen stellte sich ein Projekt im Auftrag des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), in dem FoBiG eine Machbarkeitsstudie zur Ableitung von MHW für kranke und hospitalisierte Menschen vorlegte. Der Endbericht zum Projekt ist nun publiziert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz

FoBiG Betriebsausflug 2022

Bei unserem diesjährigen Betriebsausflug durften wir Gerichtsluft schnuppern: Wir haben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besucht und bei einer spannenden Führung durch das Gebäude viel Neues und Interessantes dazu gelernt.