
Wir sind am Ende des Jahres 2019, aber inmitten vieler spannender Projekte. Hier einige Highlights: Wir arbeiten für die BAuA an der Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten - welche empirische Basis gibt es für Extrapolationsfaktoren? Viele REACH-Zulassungsanträge halten uns in Atem. FoBiG hat als Consultant zusammen mit den Kollegen/innen von RPA einen der ersten Review Reports erarbeitet, für den RAC/SEAC 2019 (zum ersten Mal überhaupt für einen Review Report) eine 12-jährige Überprüfungsfrist vorgeschlagen hat. Und wir haben die toxikologische Bewertung von Gummigranulat aus Altreifen zur Verwendung auf Kunstrasenplätzen abgeschlossen - die Veröffentlichung steht unmittelbar bevor.
Vielen Dank an alle Freunde/innen, Geschäftspartner/innen und Kunden/innen für die gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen allen eine wohlverdiente Pause, erholsame Weihnachtstage und einen guten Start ins Neue Jahr 2020!
Und endlich wieder ein Rätsel: BiochemikerInnen sind im Vorteil, aber auch allen anderen wird es nicht schwerfallen zu entziffern, was wir wünschen.
Zur Bewertung einer möglichen endokrinen Wirkung von Chemikalien plant die Europäische Kommission, Standardinformationsanforderungen für die Anhänge VII-X der REACH-Verordnung zu definieren, sowie diesen Endpunkt in den Anhang I (Stoffsicherheitsbeurteilung) der Verordnung aufzunehmen. Hierbei soll nach den bisherigen Vorschlägen u.a. ein separater Punkt (ähnlich wie bereits für die Bewertung von PBT/vPvB-Eigenschaften) in Anhang I aufgenommen werden, unter dem eine Bewertung der endokrinen Wirkung erfolgen soll. Dem entsprechend soll auch der Stoffsicherheitsbericht erweitert werden. Zudem ist geplant, dass die ECHA ein entsprechendes Leitlinien-Dokument entwickelt. Wenngleich die Details der Standardinformationsanforderungen erst noch ausgearbeitet werden müssen, dürften sich die im Rahmen der Stoffsicherheitsbewertung notwendigen Arbeiten hierdurch erheblich ausweiten.
Anfang November finden zwei Webinare statt (5. November 16.00-17.00 Uhr (MEZ) und 6. November 16.00-17.00 Uhr (MEZ)). Die Webinare werden sich auf das ADCR und seine Aktivitäten konzentrieren. Insbesondere geben die Webinare den Teilnehmern die Möglichkeit, zu fragen und eventuelle Probleme im Zusammenhang mit den Chromatzulassungen aufzuwerfen. Alle Interessenvertreter in der Luft- und Raumfahrt und Verteidigung können sich registrieren, indem Sie unten auf einen der beiden Termine klicken:
5. Nov. 16.00-17.00 (MEZ)
6. Nov. 16.00-17.00 (MEZ)
Melanie Macherey war zu Gast auf der Jahresversammlung des Bundesverbands Altöl e.V. (BVA), welche am 19. und 20. September in Potsdam stattfand. Sie stellte dort die Ergebnisse des Gutachtens zur "Überprüfung der Einstufung von Altöl nach CLP-Verordnung im Kontext der Beurteilung von Abfällen nach Störfallverordnung" vor. Hintergrund des von FoBiG im Auftrag des BVA erstellten Gutachtens ist die "Arbeitshilfe für die Einstufung von Abfällen nach Anhang I der 12. BImSchV" ("NRW-Leitfaden"), welche im Sommer 2018 veröffentlicht wurde und nach welcher Altöle störfallrechtlich als umweltgefährliche Stoffe gemäß der Kategorie E2 nach Anhang I der 12. BImschV einzustufen sind. Im Gutachten wird die Relevanz der analysierten Kontaminanten für die Einstufung der Gemische nach CLP-Verordnung untersucht.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Melanie Macherey.
Epoxidharze finden aufgrund ihrer Materialeigenschaften in vielen Branchen Anwendung. Während ausgehärtete Epoxidharze dermal unbedenklich sind, können Inhaltsstoffe der Ausgangskomponenten sensibilisierende Eigenschaften haben und zu allergischen Reaktionen in Form von Hautausschlägen führen. FoBiG hat in der Vergangenheit bereits zwei DGUV geförderte Projekte zur Bewertung der sensibilisierenden Wirkstärke von Epoxidharzinhaltsstoffen durchgeführt (FP-0324 und FP-0384, Heine et al. 2012, 2016). Um die Arbeiten aus den Forschungsprojekten zu ergänzen, hat sich 2017 neben dem bestehenden Arbeitskreis Epoxidharze der Arbeitskreis Epoxidharzinhaltsstoffe (AK EIS) gegründet. Der AK EIS wird wissenschaftlich durch FoBiG unterstützt. Es entstand beispielsweise der EIS-Gemischerechner als praxisnahes Werkzeug, mit dessen Hilfe es möglich ist, zwei technisch austauschbare Epoxidharzprodukte bezüglich ihrer sensibilisierenden Wirkstärke miteinander zu vergleichen. Die Ergebnisse der umfangreichen Arbeiten beider Arbeitskreise und der Forschungsprojekte finden sich nun gesammelt auf der aktualisierten Epoxidharzseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Karin Heine.
Melanie Macherey und Markus Schwarz nahmen an der diesjährigen Konferenz der Society of Environmental Toxicology and Chemistry (SETAC) Europe in Helsinki (26.-30. Mai) teil. Auch in diesem Jahr war Endokrine Disruption wieder ein wichtiges Thema, mitunter als Reaktion auf die neue „ECHA/EFSA Guidance for the identification of endocrine disruptors in the context of Regulations (EU) No 528/2012 and (EC) No 1107/2009“, welche im Juni 2018 veröffentlicht wurde. Um die in der Guidance gestellten Anforderungen zu erfüllen, wurden Konzepte besprochen und neue wissenschaftliche Methoden vorgestellt, z.B. zur Modellierung von populationsrelevanten adversen Effekten in nicht-Zielorganismen oder zur Identifizierung von Thyroidhormon-Signalwegstörungen. Zudem wurde rege diskutiert, ob – angesichts einer gefahrenbezogenen Bewertung in der EU – allein die biologische Plausibilität genügt, oder vielmehr die Kausalität des Zusammenhangs entscheidend ist, wenn ein adverser Effekt einem spezifischen endokrinen Wirkmechanismus zugewiesen werden soll; und welche Rolle die mechanistische Wirksamkeit (Potenz) einer Substanz für diesen Wirkmechanismus dabei spielt.
Wenn ein Antragssteller im Rahmen der Überprüfungsfrist (Review Period) einer gewährten Zulassung noch keine Substitution der zulassungspflichtigen Substanz vornehmen kann, besteht die Möglichkeit durch Einreichung eines Überprüfungsberichts (Review Report) eine erneute Zulassung zu beantragen. Im vorliegenden Fall hat FoBiG zusammen mit unserem langjährigen Partner RPA Ltd die tschechische Firma Spolana s.r.o. bei einem solchen Review Report unterstützt. Insbesondere wurden mehr als 500 Arbeitsplatzmessungen (Luft- und Biomonitoring) und mehrere tausend Messwerte zur Freisetzung in die Umwelt im Detail ausgewertet, ausführlich diskutiert und Expositionswerte für die Risikocharakterisierung abgeleitet. Der resultierende Stoffsicherheitsbericht wurde als Teil des Review Reports eingereicht. Die kürzlich veröffentlichte „RAC/SEAC Opinion“, die hier zugänglich ist, schlägt eine Review Period von 12 Jahren vor, wie sie von Spolana beantragt wurde. Es ist nun an der Europäischen Kommission hierüber zu entscheiden.
Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte Klaus Schneider.
Als reproduktionstoxisch eingestufte Stoffe am Arbeitsplatz werden auf EU-Ebene derzeit durch die Chemical Agents Directive (CAD, Richtlinie 98/24/EC) geregelt. Eine Studie im Auftrag des Generaldirektorats Beschäftigung, Soziales und Integration untersuchte, wie am effektivsten Schutz vor reproduktionstoxischen Stoffen am Arbeitsplatz gewährt werden kann und inwieweit solche Stoffe auch unter der Carcinogens and Mutagens Directive (CMD, Richtlinie 2004/37/EC) geregelt werden sollten. Diese Studie unter Leitung von Risk and Policy Analysis, Ltd. und unter Beteiligung von FoBiG, wurde nun veröffentlicht und ist hier zugänglich.
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an Klaus Schneider.
FoBiG und Partner Fraunhofer ITEM haben das in einer Pilotstudie für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entwickelte Verfahren zur Identifikation neu aufkommender chemischer Risiken in der Nahrungskette auf die unter der REACH-Verordnung registrierten Chemikalien angewendet. Ausgehend von etwa 15 000 registrierten Substanzen wurden im Rahmen dieses ebenfalls durch die EFSA geförderten Projektes 2 336 Substanzen identifiziert, die eine Reihe von Eingangskriterien erfüllten. Diese wurden hinsichtlich möglicher Freisetzungen in die Umwelt, biologischem Abbau und einer möglichen Anreicherung in der Nahrungskette bewertet. Chronische Gesundheitsgefahren für den Menschen wurden anhand der Einstufung nach CLP-Verordnung erfasst. Mittels der entwickelten Methodik wurden 212 Substanzen als potentielle neu aufkommende chemische Risiken in der Nahrungskette identifiziert. Die Methodik und Ergebnisse wurden nunmehr in einem externen wissenschaftlichen Abschlussbericht durch die EFSA veröffentlicht. Relevante Eingangsdaten sowie die zentralen Ergebnisse für alle 2 336 Substanzen sowie eine Batch-Version der Software ACC-HUMANsteady, die zur Bewertung der Anreicherung in der Nahrungskette verwendet wurde, sind hier frei zugänglich und erlauben interessierten Anwendern eine Reihe weiterer Analysen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Jan Oltmanns.
Dosis-Wirkungsmodellierung (oder auch Benchmarkdose-Modellierung) ist eine wichtige, wissenschaftlich anerkannte Methode zur Ableitung von gesundheitsbasierten Grenzwerten. Vor kurzem fand bei der Weltgesundheitsorganisation in Genf ein Expertentreffen statt. Dies hatte zum Ziel, Kapitel 5 (Dose-Response Assessment and Derivation of Health-Based Guidance Values) des Environmental Health Criteria-Dokuments 240: “Principles and methods for the risk assessment of chemicals in food” zu überarbeiten. Klaus Schneider nahm als Experte an diesem Treffen teil. Die Veröffentlichung des überarbeiteten Kapitels 5 ist für dieses Jahr geplant.
Die in Deutschland rechtswirksamen Arbeitsplatzgrenzwerte für die Bewertung von Kohlenwasserstoffgemischen unter Anwendung der RCP-Methodik sind im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl, Datum: 30.11.2017) veröffentlicht. FoBiG hat die Überarbeitung durchgeführt und auf Basis dieser Arbeit die Veröffentlichung von McKee und Kollegen „The reciprocal calculation procedure for setting occupational exposure limits for hydrocarbon solvents: an update” kommentiert und mit den in Deutschland gültigen Maßstäben verglichen. Der Leserbrief ist hier zu lesen.
Substanzbewertungen hinsichtlich ihrer potentiellen das Hormonsystem störenden Wirkung (endocrine-disrupting (ED) properties) sind fester Bestandteil des Zulassungsprozesses bei Bioziden und Pestiziden. Für diese Regelungsbereiche wurden die Kriterien für die ED Bewertung gesetzlich festgelegt. Bei der Bewertung hilft die von der EFSA und ECHA veröffentlichte Guidance zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren. Kriterien für die Substanzbewertung unter REACH wurden bislang noch nicht verabschiedet. Eine Bewertung als endokriner Disruptor hat aber auch unter REACH weitreichende Folgen. FoBiG unterstützt Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Substanzen im Hinblick auf eine mögliche ED Wirkung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ulrike Schuhmacher-Wolz.