In einer vor kurzem erfolgten Mitteilung hat ECHA eine Klarstellung bezüglich der Testanforderungen an Kosmetikinhaltsstoffe unter REACH veröffentlicht. Danach sind trotz des Testverbots der Kosmetik-Verordnung für alle die menschliche Gesundheit von Arbeitern betreffenden Endpunkte Daten erforderlich. In der Konsequenz werden sich damit die Testanforderungen an Kosmetikinhaltsstoffe kaum von denen anderer REACH-Substanzen des gleichen Tonnagebands unterscheiden. Weitere Details finden Sie hier.